Ryanair Flug stornieren und Geld zurück erhalten 2025: 4 Wege im Vergleich

Sie wollen Ihren Ryanair-Flug stornieren? Kein Problem – die Stornierung ist einfacher als gedacht. Das Wichtigste vorab: Sie müssen Ryanair nicht einmal Bescheid sagen. Einfach nicht zum Flug zu erscheinen, reicht zur Stornierung völlig aus. Denn eine Stornierung erfordert nach deutschem Recht keine besondere Form (§ 648 Satz 1 BGB). Sie kann auch faktisch erfolgen, indem Sie die Reise nicht antreten. Strafgebühren fallen nach Ryanairs AGB ebenfalls keine an. Was viele aber nicht wissen: Ihnen stehen trotzdem im Schnitt 30-40€ pro ungenutztem Flugticket als Erstattung zu.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen zum einen, wann und wie Sie stornieren und eine Erstattung verlangen können, zum anderen vergleichen wir 4 Wege, wie Sie diese erhalten können:

A. Die Rechtslage verstehenB. Zum Vergleich der 4 Wege

Einige wichtige Erkenntnisse fassen wir direkt vorab hier zusammen:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Ihr gesetzlichen Rechte: Einfache Stornierung & Ø 30-40€ Erstattung pro Flug und Passagier
  • Das Problem: Ryanair zahlt den Betrag nicht automatisch
  • 🔍 Unser Vergleich: 4 Wege zur Erstattung im Test – von „nichts tun“ bis „Fluggastportal beauftragen“
  • 🏆 Der Gewinner: Welcher Weg uns als Vergleichssieger mit 5 von 5 Sternen überzeugen konnte, erfahren Sie hier.
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A. Stornierung bei Ryanair: Ihre Rechte


Bevor Sie sich für eine der 4 Strategien zur Erstattung entscheiden, sollten Sie Ihre rechtliche Ausgangslage kennen. In diesem Abschnitt klären wir vier zentrale Fragen:

Erstens, wie und wann Sie bei Ryanair stornieren können.

Zweitens, auf welche Erstattung Sie gesetzlich Anspruch haben.

Drittens, ob sich eine Umbuchung als Alternative lohnt.

Und viertens, welche Sonderregeln in besonderen Situationen gelten (z.B. bei Krankheit).

Diese Grundlagen helfen Ihnen dabei, eine informierte Entscheidung zwischen den verschiedenen Vorgehensweisen zu treffen und das Maximum aus Ihrer Situation herauszuholen.

1. Wie und wann können Sie bei Ryanair stornieren?

Das Wichtigste in Kürze: Sie können jeden Ryanair Flug jederzeit und kostenlos stornieren. Das bestätigt § 648 BGB eindeutig. Ryanairs AGB-Klauseln, die etwas anderes behaupten, sind unwirksam (BGH-Urteil vom 1.8.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22). Ihnen stehen dabei zwei einfache Wege offen – und Sie haben sogar Anspruch darauf, einen Teil Ihres Ticketpreises zurückzubekommen.

Der passive Weg: Einfach nicht erscheinen

Die einfachste Form der Stornierung ist das Nichterscheinen am Flugtag. Sie müssen Ryanair nicht informieren, keine Formulare ausfüllen und zahlen keine Strafgebühren. Nach der BGH-Rechtsprechung gilt bereits der Nichtantritt des Fluges als faktische Stornierung (§ 648 Satz 1 BGB).

So funktioniert es:

  • Checken Sie nicht ein.
  • Erscheinen Sie nicht am Gate.
  • Keine Mitteilung an Ryanair erforderlich.
  • Kein Kostenrisiko.

Wichtig: Auch beim passiven Weg behalten Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Diesen können Sie bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum geltend machen (§ 195 BGB). Ryanair zahlt die Erstattung aber nicht von selbst, Sie müssen tätig werden. Mehr dazu gleich bei Punkt 2.

Der aktive Weg: Stornierung per E-Mail

Alternativ können Sie Ryanair vor dem Flugdatum schriftlich über die Stornierung informieren. Das bringt den Vorteil, dass Sie bereits früher eine Erstattung fordern können, statt bis nach dem Flugdatum zu warten.

Vorteile der aktiven Stornierung:

  • Erstattungsanspruch entsteht sofort.
  • Klarheit für beide Seiten.
  • Möglichkeit zur direkten Erstattungsaufforderung.

So stornieren Sie aktiv: Eine formlose E-Mail an Ryanair (impressum.de@ryanair.com) reicht aus. Beispieltext: „Hiermit storniere ich meine Buchung mit der Referenz [Buchungsnummer] für den Flug FR[Flugnummer] am [Datum]. MfG [Ihr Name]

Mehr zu den 4 Wegen zur Erstattung

Rechtliche Gleichstellung beider Varianten

Nach deutschem Recht sind beide Wege rechtlich gleichwertig. Das BGH-Urteil vom 1.8.2023 (X ZR 118/22) stellt klar: Eine Stornierung nach § 648 Satz 1 BGB ist formlos möglich und kann bereits dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass ein Fluggast seinen Flug einfach nicht antritt.

Ihre Rechte bleiben in beiden Fällen bestehen:

  • Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren (bei Flügen aus Deutschland durchschnittlich 30-40€ pro Person und Flug).
  • Keine zusätzlichen Kosten oder Strafgebühren.
  • Verjährungsfrist von drei Jahren ab Flugdatum.

Die Entscheidung zwischen passiver und aktiver Stornierung hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Wollen Sie schnell Klarheit und sofort eine Erstattung beantragen? Dann stornieren Sie aktiv. Bevorzugen Sie den bequemsten Weg ohne jeglichen Aufwand? Dann reicht das simple Nichterscheinen völlig aus.

Wichtig: Unabhängig von der gewählten Methode haben Sie immer Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Wie hoch dieser Betrag ausfällt und wie Sie ihn am besten durchsetzen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

2. Ihr Erstattungsanspruch: Das steht Ihnen zu

Bei jeder Ryanair-Stornierung haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Das sind typischerweise 30-40€ pro Person und Flug. Ryanair beruft sich zwar auf verschiedene Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die diesen Anspruch stark verkürzen oder ganz ausschließen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden, dass diese AGB-Klauseln unwirksam sind. Dazu gleich mehr.

Wie viel Ryanair Ihnen schuldet

Wenn Sie nicht mitfliegen, spart Ryanair konkrete Kosten ein – und diese gesparten Beträge stehen Ihnen zu (§§ 648, 812 BGB). Es handelt sich dabei um alle passagierbezogenen Steuern und Gebühren, die nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen:

Typische Bestandteile Ihres Erstattungsanspruchs sind folgende:

  • Luftverkehrssteuer: 15,53€ (Deutschland → EU) bzw. 39,34€ (Deutschland → Fernziele)
  • Flughafengebühren: 10-25€ je nach Startflughafen
  • Sicherheitskontrollgebühren: 8-15€ pro Person
  • PRM-Umlage: meist bei 0,5-2€
  • Britische Air Passenger Duty: ~14€ bei UK-Flügen

Beispielrechnung: Berlin → London = ca. 35€ erstattungsfähig pro Person

Die genaue Höhe Ihres konkreten Erstattungsanspruchs hängt von Ihrer Flugstrecke ab. Ryanair gibt diese Beträge in der Buchungsbestätigung jedoch meist nicht an.

Sie können die Höhe aber leicht herausfinden. Unser Tipp dazu: Nutzen Sie dafür einen kostenlosen Erstattungsrechner. Verschiedene Fluggastportale wie zum Beispiel Ersatz-Pilot stellen online kleine Formulare zur Verfügung, mit denen Sie  kostenlos und unverbindlich die Höhe der Steuern und Gebühren in Ihrem Fall ausrechnen können. Dazu müssen Sie bloß angeben, für welche  Flugstrecke Sie für wie viele Personen Tickets bei Ryanair gebucht hatten, die Sie nicht genutzt haben. Das dauert nur wenige Minuten.

Die Rechtsgrundlage der Ticketerstattung: was Ryanair sagt vs. was deutsche Gerichte sagen

Ryanairs Position: Laut Artikel 4.2.1 der Ryanair-AGB wird nur die staatliche Luftverkehrssteuer erstattet, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20€ pro Person und Flug. Alle anderen Gebühren seien „nicht erstattungsfähig“, da sie angeblich nicht auf den Flugpreis umgelegt werden. Unterschreiten die Luftverkehrssteuern pro Person auf einer Strecke 20€, zahlt Ryanair freiwillig gar nichts aus. Das ist meistens der Fall.

Die tatsächliche Rechtslage: Der BGH stellte in einem Urteil am 1.8.2023 klar: Alle Steuern und Gebühren sind ohne Abzüge zu erstatten (Aktenzeichen X ZR 118/22). Ryanairs AGB-Beschränkungen in Artikel 4.2.1 sind unwirksam, ebenso die hohen Bearbeitungsgebühren.

Was bedeutet das für Sie als Ryanair-Passagier? Man kann es folgendermaßen zusammenfassen:

  • Ungekürzter gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Flugnebenkosten
  • Bei Stornierung keine 20€ Bearbeitungsgebühr pro Passagier und Flugstrecke fällig
  • Auch alle Flughafengebühren erstattungsfähig, nicht nur Luftverkehrssteuer
  • Keine Mindestbeträge oder Ausschlussfristen für die Erstattung (außer Verjährung nach 3 Jahren)

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Ihre Rechte bleiben 3 Jahre bestehen

Auch wenn Ihr ungenutztes Ryanair-Flugticket schon etwas älter ist, können Sie Ihren Erstattungsanspruch noch bis zu 3 Jahre nach dem Flugdatum geltend machen (§ 195 BGB). Ryanairs AGB-Klauseln, die kürzere Fristen vorsehen, sind nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam.

3. Umbuchung als Alternative zur Stornierung

Umbuchungen bei Ryanair kosten 45€ pro Person und Strecke plus Preisdifferenz. Das ist meist teurer als Stornierung, Erstattung der Steuern und Gebühren und Neubuchung unterm Strich. Nur bei teuren Last-Minute-Flügen oder im Flexi Plus-Tarif lohnt sich das Umbuchen tendenziell eher.

Wann und wie Sie umbuchen können

Ryanair erlaubt Umbuchungen bis 2,5 Stunden vor Abflug, solange Sie noch nicht eingecheckt haben (Ziffer 13.2 der Ryanair-AGB). Ändern lassen sich:

  • Flugdatum und -zeit
  • Start- und Zielflughafen (innerhalb derselben Länder)
  • Passagiernamen (gegen Aufpreis von 115€ pro Person/Strecke)

Doch es gibt eine wichtige Einschränkung: Laut Ziffer 13.2 der AGB können Sie nur zwischen Flughäfen in denselben Ländern wechseln. Ein Beispiel: Düsseldorf → Mallorca kann zu Köln → Mallorca werden, aber nicht zu Düsseldorf → Rom.

Was Umbuchungen bei Ryanair kosten

Ryanairs Umbuchungsgebühren belaufen sich aktuell außer im Flexi-Plus-Tarif und bei Umbuchung in den ersten 24 Stunden nach Buchung auf folgende Beträge (Stand: 20.08.2025):

  • Online: 45€ pro Person und Strecke
  • Telefon/Schalter: 60€ pro Person und Strecke
  • Plus Preisdifferenz: Ist der neue Flug teurer, zahlen Sie die Differenz
  • Bei günstigerem Flug: Keine Gutschrift der Differenz

Es gibt allerdings noch eine Sonderregel erste 24 Stunden: Nach Ziffer 13.5 der Ryanair-AGB können nur Flugzeit und -richtung kostenfrei geändert werden, nicht das Ziel.

Umbuchung vs. Stornierung: Der Kostenvergleich

Wir wollen das einmal an einer Beispielrechnung verdeutlichen. Nehmen Sie an, Sie haben die Flugstrecke Berlin → London (2 Personen, hin + rück) gebucht. Nehmen Sie weiter an, 24 Stunden nach Buchung sind vergangen und Sie haben auch nicht im Flexi-Plus Tarif gebucht, auf den wir gleich noch näher eingehen. Wie viel kostet Sie eine Umbuchung und wie viel die Alternative?

Umbuchung:

  • 4 × 45€ = 180€ Umbuchungsgebühren
  • Plus Preisdifferenz (meist erheblich bei kurzfristiger Buchung)

Stornierung + Neubuchung:

  • Kosten für neue Flüge zum aktuellen Preis
  • Abzüglich 140€ Erstattung für die alten, stornierten Tickets (4 × ca. 35€ Steuern und Gebühren pro Passagier und Strecke) bei Durchsetzung des Anspruchs
  • Ersparnis: Solange die neuen Flüge nicht teurer als 320€ sind, sparen Sie bares Geld. Denn auch bei der Umbuchung müssten Sie wie beschrieben 180€ nachzahlen. Und im Falle der Neubuchung können Sie umgekehrt den Erstattungsbetrag für die Steuern und Gebühren der ersten Buchung anrechnen, um die Kosten der neuen Tickets zu decken.

Fazit: Eine Umbuchung lohnt sich bei Ryanair nur selten außer bei sehr teuren Tickets oder im Flexi Plus-Tarif (dort entfallen die 45€ Gebühren). Für die meisten ist es eher das Mittel der Wahl, sich für die bisher gebuchten Flüge eine Erstattung zu sichern und neu zu buchen.

Zu den 4 Erstattungsstrategien

Die Ausnahmen: Umbuchung in den ersten 24 Stunden und im Flexi-Plus-Tarif

Nur bei Flexi Plus-Buchungen entfallen die Umbuchungsgebühren nach Ziffer 5.4 der Ryanair-AGB. Sie zahlen trotzdem die Preisdifferenz, falls der neue Flug teurer ist. Eine Gutschrift bei günstigeren Flügen gibt es auch hier nicht.

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4. Sonderfälle bei der Stornierung

In bestimmten Situationen gelten bei Ryanair-Stornierungen besondere Regelungen. Bei Krankheit oder Todesfall zeigt sich die Airline kulanter, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Wenn Sie über Drittanbieter gebucht haben oder nur einzelne Personen einer Gruppenbuchung stornieren möchten, sind spezielle Verfahren zu beachten. Wir gehen auf diese Punkte der Reihe nach ein.

Krankheit und Todesfall: Wann Ryanair über das gesetzliche Minimum hinausgeht

Bei einem Todesfall naher Familienangehöriger erstattet Ryanair ausnahmsweise den vollen Flugpreis, allerdings nur als Gutschein mit zwölf Monaten Gültigkeit. Diese Kulanzregelung gilt jedoch nur unter sehr restriktiven Bedingungen: Der Tod muss binnen zehn Tagen vor dem geplanten Flugdatum eintreten, und Sie müssen bereits vor dem Flugdatum einen entsprechenden Antrag mit Sterbeurkunde stellen (Ziffer 10.3 Ryanair-AGB). Als nahe Familienangehörige gelten dabei nur Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder, Eltern und Stiefeltern.

Wenn Sie selbst schwer erkranken und deshalb nicht mitfliegen können, gewährt Ryanair lediglich Kulanz ohne Rechtsanspruch. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen einen Gutschein statt einer Gelderstattung anbieten oder eine kostenfreie Umbuchung ermöglichen. In jedem Fall bleibt jedoch Ihr gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren bestehen, unabhängig davon, ob Ryanair Kulanz zeigt oder nicht.

Das entsprechende Antragsformular für Erstattungen bei Tod oder Krankheit finden Sie auf der Ryanair-Website unter dem Bereich „Hilfe“ und „Erstattungen“.

Teilstornierung bei Gruppenbuchungen

Wenn Sie für mehrere Personen gebucht haben und nur einzelne Reisende nicht mitfliegen können, gestaltet sich das Verfahren unkompliziert: Die anderen Passagiere können ganz normal einchecken und ihre Reise antreten, ohne dass Sie Ryanair gesondert über die Teilstornierung informieren müssen. Ihr Erstattungsanspruch bezieht sich dann selbstverständlich nur auf die Personen, die tatsächlich nicht mitgeflogen sind.

Mitgebuchte Rückflüge bleiben von der Stornierung eines Hinfluges vollständig unberührt. Sie können den Rückflug normal antreten, müssen lediglich separat einchecken und sich rechtzeitig am entsprechenden Gate einfinden. Bei der späteren Erstattungsaufforderung sollten Sie jedoch klar benennen, für welche Passagiere und welche Flugstrecken Sie eine Rückzahlung verlangen.

Besonderheiten bei Drittanbieter-Buchungen

Haben Sie Ihren Ryanair-Flug über ein Reiseportal wie Opodo, Booking.com oder ein traditionelles Reisebüro gebucht, ist diese Buchungsstelle auch Ihr Ansprechpartner für die Stornierung. Die meisten Online-Portale ermöglichen eine Stornierung mit wenigen Klicks über Ihr Kundenkonto, oft finden Sie den entsprechenden Link bereits in der ursprünglichen Buchungsbestätigung.

Bei reinem Nichterscheinen entstehen in der Regel keine zusätzlichen Strafgebühren, da die Drittanbieter meist dieselben Grundsätze wie Ryanair selbst anwenden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Ihr gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren auch bei Drittanbieter-Buchungen vollumfänglich bestehen bleibt.


B. Vier Wege zum Geld: Unser Vergleich der Strategien

Als Verbraucherportal haben wir bei Qamqam alle verfügbaren Strategien zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach Flugstornierungen gesichtet und getestet – vom bloßen Nichterscheinen über die eigenständige Durchsetzung bis zur Beauftragung eines Fluggastportals. Das Ergebnis überrascht: Die Unterschiede zwischen den vier Hauptstrategien sind gewaltig – sowohl bei den Erfolgsaussichten als auch beim persönlichen Aufwand. Hier das Ergebnis unseres Vergleichs (Stand: 20.08.2025):

Pfaddiagramm: 4 Strategien zur Ryanair-Erstattung im Vergleich. Zeitachse von 0 bis 12 Monaten zeigt Dauer der einzelnen Wege. Nichts tun: 0 Minuten, 0 Euro, 0% Erfolg, 2 Sterne. Fluggast-Portal (Vergleichssieger): 5 Minuten, 27 Euro bei 95% Erfolg, 5 Sterne. Selbst einfordern: 8 Monate, 34 Euro bei 30% Erfolg, 2 Sterne, ungewisse Erfolgsaussichten und erhöhtes Prozessrisiko. Mit Anwalt: 8 Monate, 34 Euro bei 80% Erfolg, 3 Sterne, erhöhte Erfolgsaussicht und eher niedriges Prozessrisiko. Alle Beträge pro Flugstrecke und Passagier im Durchschnitt.

Die vier Strategien im Überblick

Strategie 1: Die „Null-Bock-Methode“ ⭐⭐⭐ (3/5)
Einfach nicht zum Flug erscheinen und auf die Erstattung verzichten. Null Aufwand, aber auch null Euro zurück.
Mehr zu dieser Strategie →

Strategie 2: Die „Selbermacher-Strategie“ ⭐⭐ (2/5)
Mit Musterschreiben selbst bei Ryanair einfordern. Kostenlos, aber meist erfolglos – außer bei Klagebereitschaft liegt die Erfolgsquote bei faktisch 0%.
Mehr zu dieser Strategie →

Strategie 3: Die „Lösung mit anwaltlicher Verstärkung“ ⭐⭐⭐ (3/5)
Einen Rechtsanwalt beauftragen. Professioneller, aber mit hohen Vorkosten und weiterhin bestehendem Prozessrisiko verbunden.
Mehr zu dieser Strategie →

Strategie 4: Die „Fluggasthelfer-Strategie“ ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5) Unser Vergleichssieger
Ein spezialisiertes Portal beauftragen. Je nach Anbieter erhalten Sie bis zu 83% der Erstattung binnen 1-3 Tagen – ohne Risiko und mit nur 5 bis 10 Minuten Aufwand. Portale wie Ersatz-Pilot oder Myflyright haben sich hierauf spezialisiert.
Mehr zu dieser Strategie →

2. Die Ergebnistabelle: Alle Strategien auf einen Blick

📱 Auf Mobilgeräten: Tabelle nach rechts wischen für weitere Spalten

Strategie Erstattung Erfolg Zeit Risiko Bewertung
Nichts tun 0€ 0% 0 Min Keins ⭐⭐⭐
Selbst einfordern 30-40€* ~30%** 2-12 Mon. Variabel*** ⭐⭐
Mit Anwalt 30-40€* ~80% 3-8 Mon. Mittel ⭐⭐⭐
Portal nutzen 24-32€ ~95% 5 Min Keins ⭐⭐⭐⭐⭐

* bei Erfolg | ** nur mit Klagebereitschaft | *** ohne Klage gering, mit Klage hoch

So haben wir getestet

Unsere Bewertung basiert auf drei objektiven Kriterien, die wir unterschiedlich gewichtet haben:

Aussicht auf Erstattung (50% Gewichtung):
Die Bewertung richtete sich hier vor allem nach der Frage: Wie wahrscheinlich erhalten Sie Ihr Geld zurück und in welcher Höhe? Dieser Faktor zählt am meisten, denn darum geht es letztlich.

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Wir haben die durchschnittliche Erstattungshöhe mit der Erfolgsquote multipliziert. Das schlechteste Ergebnis (0€ × 0% = 0) erhielt 1 Stern, das beste Ergebnis (volle Erstattung × hohe Erfolgsquote) erhielt 5 Sterne. Die übrigen Bewertungen wurden linear dazwischen eingeordnet.

Aufwand & Dauer (25% Gewichtung):
Hier fragten wir uns: Wie viel Zeit und Nerven kostet die Durchsetzung? Vom Null-Aufwand bis zu monatelangen Prozessen ist alles dabei.

▼ Mehr zur Berechnung
Dem höchsten Bequemlichkeitsfaktor (geringster Aufwand) haben wir 5 Sterne beigemessen. Die komplizierteste Variante erhielt 1 Stern. Dazwischenliegende Strategien wurden je nach Nähe zu den Polen auf einer linearen Skala eingeordnet.

Kostenrisiko (25% Gewichtung):
Die zentrale Frage lautete: Welche Vorkosten entstehen und was passiert bei Misserfolg? Gerade Gerichtskosten können die mögliche Erstattung übersteigen.

▼ Mehr zur Berechnung
Kein Kostenrisiko bedeutet 5 Sterne. Je höher das finanzielle Risiko, desto weniger Sterne. Bei der Selbermacher-Strategie differenzieren wir: ohne Klage kein Risiko, mit Klage hohes Risiko (Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite).

Unsere Datenquellen:
Diese Bewertungen beruhen auf Erfahrungswerten, die wir durch Fragebögen an Fluggastportale, Analysen ihrer Services und Gespräche mit Anwälten aus unserem Netzwerk gesammelt haben. Zusätzlich haben wir die Eigenaussagen von Ryanair zur Erstattungsbereitschaft auf deren Webseite analysiert und mit der Realität abgeglichen.

3. Warum die meisten Reisenden Geld verschenken

Nach unserer Einschätzung verzichtet die große Mehrheit aller Fluggäste nach einer Stornierung auf ihre berechtigten Erstattungsansprüche. Der Grund ist simpel: Ryanair macht die Erstattung bewusst kompliziert. Die Airline verweist auf ihre AGB, erhebt Bearbeitungsgebühren von 20€ pro Person und Flug und zahlt freiwillig meist gar nichts aus – selbst wenn der Bundesgerichtshof diese Praxis bereits für rechtswidrig erklärt hat (Urteil vom 01.08.2023, Az. X ZR 118/22).

Das Problem liegt im System: Ohne professionelle Hilfe oder erheblichen Eigenaufwand kommen Reisende kaum an ihr Geld. Die Airlines spekulieren darauf, dass die meisten Kunden den Aufwand scheuen und lieber auf 30-40€ pro Flug verzichten. Bei Millionen von Stornierungen summiert sich das zu enormen Beträgen, die rechtmäßig den Reisenden zustehen würden.

1. Die „Null-Bock-Methode“: Einfach nicht fliegen

Gesamturteil: ⭐⭐⭐ (3/5 Sternen)

Die einfachste aller Strategien: Sie erscheinen schlicht nicht zum Flug und unternehmen danach nichts weiter. Kein Ärger mit Formularen, keine Diskussionen mit der Airline, kein Warten auf Antworten. Für manche mag das verlockend klingen – doch dieser Komfort hat einen Preis.

So funktioniert’s

Der Ablauf könnte simpler nicht sein: Sie checken nicht ein, erscheinen nicht am Gate und fliegen nicht mit. Ryanair verlangt in diesem Fall nicht einmal eine Benachrichtigung. Die Airline behandelt Ihr Nichterscheinen als stillschweigende Stornierung nach § 648 BGB. Strafgebühren fallen keine an, Ryanair hakt nicht nach – die Sache ist für beide Seiten erledigt.

Was dabei allerdings auch erledigt ist: Ihr Anspruch auf 30-40€ pro Person und Flug, die Ihnen gesetzlich zustehen würden. Denn die Steuern und Gebühren, die Ryanair für nicht mitfliegende Passagiere spart, behält die Airline einfach ein.

Bewertung nach unseren Testkriterien

Aussicht auf Erstattung: ⭐ (1/5)
Die Erfolgsquote liegt bei exakt 0%. Ryanair zahlt ohne aktive Aufforderung niemals freiwillig Geld zurück. Die durchschnittliche Erstattung beträgt folglich 0€ – obwohl Ihnen rechtlich 30-40€ zustehen würden.

Aufwand & Dauer: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Hier glänzt diese Strategie: Der Zeitaufwand beträgt null Minuten. Sie müssen weder Formulare ausfüllen noch E-Mails schreiben oder telefonieren. Auch mental ist die Belastung gleich null – Sie können die Sache sofort abhaken.

Kostenrisiko: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Ein finanzielles Risiko besteht nicht. Sie haben bereits bei der Buchung bezahlt, weitere Kosten entstehen nicht. Keine Anwaltsgebühren, keine Gerichtskosten, keine bösen Überraschungen.

Für wen eignet sich diese Strategie?

Die „Null-Bock-Methode“ passt zu Ihnen, wenn:

  • Ihnen 30-40€ auch einen geringen Aufwand schlicht nicht wert sind.
  • Sie keine Zeit oder Nerven für Auseinandersetzungen haben.
  • Sie die Flugbuchung mental bereits abgeschrieben haben.
  • Der Flug von jemand anderem gebucht und bezahlt wurde, der kein Interesse an einer Erstattung hat.
  • Die Firma den Flug gebucht hat und die Erstattung ohnehin dem Unternehmen zustehen würde (der Anspruch steht immer dem Besteller zu, nicht dem Reisenden).

Unser Fazit

Aus Verbraucherschutzsicht können wir diese Strategie nicht empfehlen. Sie verschenken bares Geld, das Ihnen rechtmäßig zusteht. Selbst wenn 30-40€ für Sie keine große Summe darstellen: Es ist Ihr Geld und Ryanair hat kein Recht darauf.

Bedenken Sie auch: Wenn Millionen von Fluggästen so handeln, profitiert die Airline von einem System, das auf die Bequemlichkeit der Kunden setzt. Mit nur 5 bis 10 Minuten Aufwand könnten Sie über ein Fluggastportal 80% der Erstattung erhalten – also 24-32€ statt 0€.

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2. Die „Selbermacher-Strategie“ – eigenständig einfordern

Gesamturteil: ⭐⭐ (2/5 Sternen)

Mit Musterschreiben und Durchhaltevermögen selbst gegen Ryanair vorgehen – das klingt nach David gegen Goliath. Theoretisch können Sie so die vollen Steuern und Gebühren von durchschnittlich 30-40€ pro Flugticket zurückholen, ohne einen Cent an Dritte abzugeben. Die Praxis zeigt allerdings: Ohne Klagebereitschaft liegt die Erfolgsquote hier sehr niedrig (Stand: 20.08.2025).

So funktioniert’s

Schon der erste Schritt bereitet gewisse Mühen: Sie müssen zunächst herausfinden, wie viel Erstattung Ihnen überhaupt zusteht. In der Buchungsbestätigung von Ryanair finden Sie diese Information nicht – die Airline schlüsselt Steuern und Gebühren bewusst nicht auf.

Die gute Nachricht: Mehrere Fluggastportale stellen kostenlose Erstattungsrechner zur Verfügung. Bei Myflyright oder Ersatz-Pilot können Sie mit wenigen Eingaben Ihrer Flugdaten online ermitteln, wie viel Ihnen zusteht.

Der zweite Schritt ist dann verhältnismäßig einfach: Sie schicken Ryanair eine E-Mail mit der Forderung nach Erstattung. Ein kostenloses Musterschreiben finden Sie bei Ersatz-Pilot. Die relevanten Paragraphen (§§ 648, 812 BGB) und das BGH-Urteil vom 01.08.2023 (Az. X ZR 118/22) geben Ihnen recht.

Was dann folgt, ist vorhersehbar: Nach den von uns gesichteten öffentlichen Kundenbewertungen und Aussagen von Fluggastportalen antwortet Ryanair oft entweder gar nicht oder verweist auf die eigenen AGB, nach denen angeblich keine Erstattung erfolgt. Die Airline spekuliert darauf, dass Sie jetzt aufgeben. Tun Sie das nicht, bleibt nur der Gang vor Gericht.

Beim Amtsgericht können Sie ohne Anwalt klagen – der Streitwert liegt meist unter 5.000€. Bei der Formulierung der Klage können Sie sich von Online-Vorlagen oder Chatbots helfen lassen. Beachten Sie aber: Das ersetzt keine juristische Prüfung. Wenn Sie selbst kein Jurist sind und sich keine anwaltliche Hilfe holen, bleibt unklar, wie handwerklich robust Ihre Klage und die weiteren Schriftsätze sind. Übrigens: Der Gerichtskostenvorschuss, den Sie vorstrecken müssen, beträgt mindestens 120€.

Bewertung nach unseren Testkriterien

Aussicht auf Erstattung: ⭐⭐ (2/5)
Ohne Klage: 0% Erfolgsquote, Ryanair zahlt außergerichtlich praktisch nie. Mit Klage: etwa 30% Erfolgsquote, abhängig von Ihrer juristischen Versiertheit und Hartnäckigkeit. Bei Erfolg erhalten Sie die vollen Steuern und Gebühren (im Schnitt 30-40€ pro Flugticket).

Aufwand & Dauer: ⭐⭐ (2/5)
Der Zeitaufwand ist erheblich: Erst die Korrespondenz mit Ryanair (2-3 Monate), dann möglicherweise ein Gerichtsverfahren (weitere 6-9 Monate). Sie müssen sich auf umfangreichen Schriftverkehr mit Ryanairs Anwälten einstellen – selbst Fluggastportale erhalten in Klageverfahren regelmäßig bestimmte Standardeinwendungen, die zwar oft unbegründet sind, mit denen man sich aber trotzdem auseinandersetzen muss. Die mentale Belastung ist nicht zu unterschätzen.

Kostenrisiko: ⭐⭐ (2/5)
Ohne Klage entstehen keine Kosten. Bei einer Klage müssen Sie 120€ Gerichtskosten vorstrecken. Verlieren Sie, tragen Sie zusätzlich die Anwaltskosten von Ryanair – schnell kommen 300-500€ zusammen. Das übersteigt die mögliche Erstattung deutlich.

Für wen eignet sich diese Strategie?

Die „Selbermacher-Strategie“ passt zu Ihnen, wenn:

  • Sie aus Prinzip kämpfen wollen und das Geld zweitrangig ist.
  • Sie juristische Vorkenntnisse haben oder sich gerne einarbeiten.
  • Sie Zeit und Nerven für einen möglicherweise monatelangen Prozess haben.
  • Der Streitwert durch mehrere Flüge oder Personen bei mehreren hundert Euro liegt.
  • Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Reiserecht abdeckt.

Die Realität: Ryanairs Abwehrstrategie

Ryanair hat es trotz der BGH-Rechtsprechung bisher abgelehnt, seine AGB an die gesetzliche Anspruchslage anzupassen. Die Airline beschäftigt spezialisierte Anwälte, die selbst Fluggastportalen weiterhin in Klageverfahren mit diversen Standard-Einwendungen konfrontieren. Sie argumentieren mit irischem Recht, einer fehlenden Umlegung der Steuern und Gebühren auf den Flugpreis und formalen Einwänden. Selbst wenn die Gerichte sich meist auf die Seite der Fluggäste schlagen – der Weg dorthin ist steinig.

Unsere Befragung von Anwälten zeigt: Selbst Profis raten Privatpersonen bei Kleinstbeträgen von Klagen ab. Das Verhältnis von Nutzen und Kostenrisiko stimmt einfach nicht.

Unser Fazit

Die Selbermacher-Strategie klingt verlockend – 100% der Erstattung ohne Provision. In der Praxis scheitert sie aber meist an Ryanairs Verweigerungshaltung. Ohne Klagebereitschaft haben Sie kaum eine Chance, mit Klage ein erhebliches Kostenrisiko.

Für die meisten Verbraucher ist diese Strategie daher nicht empfehlenswert. Die Ausnahme: Sie wollen aus Prinzip selbstständig gegen Ryanair vorgehen und nehmen dafür auch ein finanzielles Risiko in Kauf. Dann kann der Weg vor Gericht sogar Spaß machen – als eine Art aufwendiges Hobby mit Kostenrisiko und ungewissem Ausgang.

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3. Die „Lösung mit anwaltlicher Verstärkung“ – professionelle Rechtshilfe

Rechtsexperten auf dem Qamqam Anwaltsblog

Gesamturteil: ⭐⭐⭐ (3/5 Sternen)

Ein Fachanwalt für Reiserecht an Ihrer Seite – das klingt nach der professionellen Lösung. Tatsächlich steigen die Erfolgsaussichten mit juristischem Beistand deutlich. Der Preis dafür: erhebliche Vorkosten und weiterhin ein spürbares Prozessrisiko. Bei Streitwerten von 30-40€ eine Gratwanderung.

So funktioniert’s

Sie beauftragen einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche. Dieser übernimmt die komplette Korrespondenz mit Ryanair: vom ersten Aufforderungsschreiben über eventuelle Mahnungen bis zur Klageerhebung. Der Vorteil liegt auf der Hand: Professionelle Schriftsätze, fundierte Rechtskenntnis und Erfahrung im Umgang mit Ryanairs Standardeinwänden.

Ihr Anwalt kennt im Regelfall die relevante Rechtsprechung, zitiert die richtigen BGH-Urteile und weiß, wie er Ryanairs Verweis auf irisches Recht oder formale Einwände kontert. Die 20-seitigen Erwiderungen der Airline-Anwälte schrecken ihn nicht – er antwortet routiniert mit eigenen Schriftsätzen.

Der Ablauf: Zunächst außergerichtliche Aufforderung (1-2 Monate), bei der erwartbaren Weigerung Ryanairs dann Klageerhebung. Das Gerichtsverfahren dauert weitere 3-6 Monate. Sie selbst müssen nur die nötigen Unterlagen bereitstellen und eventuell als Zeuge aussagen.

Bewertung nach unseren Testkriterien

Aussicht auf Erstattung: ⭐⭐⭐⭐ (4/5)
Wir gehen von einer Erfolgsquote von etwa 80% aus. Die Rechtslage ist dank BGH-Rechtsprechung gut – Sie haben eine starke Ausgangsposition. Entscheidend ist aber die handwerkliche Souveränität im Verfahren: Wie engagiert und versiert kontert Ihr Anwalt die typischen Einwendungen von Ryanair? Wird er aus dem Tritt gebracht oder pariert er routiniert? Das hängt von der anwaltlichen Qualität ab – nicht jeder Anwalt kennt sich gleich gut mit den spezifischen Rechtsproblemen zu Flugerstattungen aus.

Aber immerhin: Bei Erfolg erhalten Sie die vollen 30-40€ pro Flugticket plus Verzugszinsen und eine Erstattung der anwaltlichen Kosten.

Aufwand & Dauer: ⭐⭐⭐ (3/5)
Ihr persönlicher Aufwand reduziert sich erheblich: Anwalt suchen, Vollmacht erteilen, Unterlagen übermitteln – das war’s größtenteils. Die Gesamtdauer bleibt mit 3-8 Monaten aber lang. Immerhin: Die nervliche Belastung ist geringer, da der Profi die Auseinandersetzung führt.

Kostenrisiko: ⭐⭐ (2/5)
Die Erstberatung ist meist kostenlos. Die Vergütung für das Verfahren beträgt normalerweise 80€ Verfahrensgebühr plus Mehrwertsteuer (Stand: 20.08.2025). Kommt eine Terminsgebühr dazu – wenn mündlich verhandelt wird oder ein streitiges Urteil nötig ist, was bei Ryanair durchaus vorkommen kann – landen Sie bei 100-180€ plus Mehrwertsteuer. Diese Kosten müssen Sie vorstrecken und bekommen sie erst bei einem Sieg ersetzt. Verlieren Sie, bleiben Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen und zahlen zusätzlich Ryanairs Anwaltskosten – insgesamt schnell 400-600€.

Für wen eignet sich diese Strategie?

Die Anwalts-Strategie passt zu Ihnen, wenn:

  • Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Reiserecht abdeckt (prüfen Sie die Selbstbeteiligung!).
  • Mehrere Familienmitglieder, Flugstrecken oder Tickets betroffen sind und der Streitwert mehrere hundert Euro beträgt..
  • Sie einen kompetenten Anwalt kennen, der sich mit der Materie auskennt und bereit ist, Sie zu vertreten.
  • Sie den Aufwand scheuen, aber bereit sind, finanziell in Vorleistung zu gehen.
  • Ihnen das Prinzip wichtiger ist als die Wirtschaftlichkeit.

Obacht: Nicht jeder Anwalt nimmt den Fall

Ein wichtiger Punkt: Viele Anwälte lehnen bei diesen geringen Gebühren ab, wenn sie noch nie mit der Materie befasst waren. Wer sich erstmalig einarbeiten und die Schriftsätze entwickeln muss, sagt oft schon nach der Erstberatung nein. Sie brauchen einen Anwalt, der bereits die entsprechenden Vorlagen und Muster für die Klage hat und die Auseinandersetzung mit Ryanair kennt.

Seien wir ehrlich: Bei 30-40€ Erstattungsanspruch lohnt sich ein Anwalt wirtschaftlich kaum. Selbst bei vollständigem Erfolg und Kostenerstattung durch Ryanair kann es passieren, dass Ihr Anwalt nach RVG mehr berechnet, als das Gericht Ryanair zur Zahlung verpflichtet. Die Differenz tragen Sie.

Unser Fazit

Die Anwalts-Strategie ist der goldene Mittelweg: professioneller als der Alleingang, aber teurer als nötig. Die Erfolgsquote ist gut, das Kostenrisiko bleibt jedoch bestehen.

Unsere Empfehlung: Nur bei höheren Streitwerten (ab 150€) oder mit guter Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Für den Standardfall von 30-40€ ist diese Strategie ein Verlustgeschäft – selbst wenn Sie gewinnen. Die meisten Anwälte raten bei solchen Kleinstbeträgen selbst ab oder verweisen auf Fluggastportale.

Bedenken Sie: Ein spezialisiertes Portal bietet ähnlich hohe Erfolgsquoten ohne jedes Kostenrisiko. Sie erhalten zwar nur 80% der Erstattung, aber das sofort und garantiert. Besser 24-32€ sicher in der Tasche als ein teures Abenteuer mit ungewissem Ausgang.

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4. Die „Fluggasthelfer-Strategie“ – Geld zurück von einem Fluggastportal

Gesamturteil: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5 Sternen) – Unser Vergleichssieger

Die elegante Lösung: Ein spezialisiertes Fluggastportal übernimmt alles für Sie. Kein Risiko, kein Stress, Geld binnen weniger Tage auf dem Konto. Sie erhalten zwar nicht die vollen 100%, aber dafür 80% garantiert und sofort. Nach unserem Test die mit Abstand beste Strategie für die meisten Reisenden.

So funktioniert’s

Das Prinzip ist simpel: Sie treten Ihren Erstattungsanspruch an ein Fluggastportal ab, das Ihnen dafür sofort 70-83% der Summe auszahlt. Das Portal übernimmt dann auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Durchsetzung gegen Ryanair – notfalls vor Gericht.

Der Ablauf könnte einfacher nicht sein: Online-Formular ausfüllen, Buchungsunterlagen hochladen, Abtretung bestätigen – fertig. Nach positiver Prüfung (dauert meist nur wenige Tage nach Antragstellung) erhalten Sie binnen 1-3 Werktagen Ihr Geld. Was danach zwischen Portal und Ryanair passiert, ist nicht mehr Ihre Sache. Das Risiko für die erfolgreiche Durchsetzung der Forderung gegen Ryanair trägt der Anbieter.

Die Portale haben sich auf genau diese Fälle spezialisiert. Sie kennen jeden Trick von Ryanair, haben standardisierte Prozesse und nutzen Skaleneffekte, indem sie tausende Erstattungsansprüche in Massenverfahren geltend machen. Ihre Erfolgsquote liegt bei über 95%.

Die verschiedenen Anbieter im Vergleich

Der Markt hat sich in den letzten Jahren ausgedünnt. Früher gab es mit RightNow (ehemals Geld-für-Flug) einen weiteren großen Anbieter, der jedoch bereits vor einigen Jahren seinen Service für Steuern- und Gebührenerstattungen eingestellt hat. 2025 meldete RightNow dann endgültig Insolvenz an.

Aktuell sind uns noch zwei aktive Anbieter bekannt (Stand: 20.08.2025):

Ersatz-Pilot: Nach unserer Wahrnehmung der Anbieter mit den besten Konditionen. Sie erhalten 80% Direktauszahlung – die 20% Provision sind inklusive Mehrwertsteuer, es kommen keine versteckten Kosten dazu. Die Auszahlung erfolgt meist binnen 1-3 Tagen. Als Marktführer in diesem Segment haben sie die Prozesse perfektioniert.

→ Direkt zu Ersatz-Pilot

Myflyright: Ebenfalls im Markt aktiv, aber mit etwas schwächeren Konditionen. Die Provision liegt höher, die Auszahlungsquote entsprechend niedriger.

→ Direkt zu Myflyright

Unsere Redaktion bei Qamqam kennt aktuell keinen Anbieter, der vergleichbare oder bessere Konditionen als Ersatz-Pilot aufruft. Die Marktbereinigung zeigt: Nur wer wirklich effizient arbeitet und gute Erfolgsquoten hat, kann in diesem Geschäft bestehen. Einen detaillierten Vergleich aller Anbieter finden Sie in unserem ausführlichen Testartikel.

Bewertung nach unseren Testkriterien

Aussicht auf Erstattung: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Die Erfolgsquote liegt bei etwa 95% – aber das Beste: Sie tragen kein Risiko. Die Portale prüfen vorab, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist. Nur dann zahlen sie aus. Sie erhalten je nach Anbieter 70-83% der Erstattungssumme, also typischerweise 24-32€ pro Flug.

Aufwand & Dauer: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Unschlagbar: 5-10 Minuten für den Online-Antrag, das war’s. Keine Briefe, keine Telefonate, keine Gerichtstermine. Die Auszahlung erfolgt binnen 1-3 Tagen. Schneller geht’s nicht.

Kostenrisiko: ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Null Risiko. Sie zahlen nichts im Voraus, keine Gebühren, keine versteckten Kosten. Die Provision wird direkt von der Erstattungssumme abgezogen. Worst Case: Sie bekommen nichts (was extrem selten vorkommt). Best Case: 24-32€ auf dem Konto.

Für wen eignet sich diese Strategie?

Die Portal-Strategie passt zu Ihnen, wenn:

  • Sie Ihr Geld schnell und sicher wollen.
  • Ihnen 80% sofort lieber sind als 100% vielleicht irgendwann.
  • Sie keine Zeit für monatelange Auseinandersetzungen haben.
  • Sie kein finanzielles Risiko eingehen möchten.
  • Sie den Standardfall von 30-40€ Erstattung haben.

Ehrlich gesagt: Die Strategie passt für fast jeden. Die einzige Ausnahme wäre, wenn Sie aus Prinzip gegen Ryanair kämpfen wollen oder der Streitwert so hoch ist, dass sich ein eigener Anwalt lohnt.

Die Rechnung geht auf

Kritiker mögen einwenden: „20% Provision ist viel Geld!“ Stimmt – aber rechnen wir mal durch: Bei 40€ Erstattungsanspruch sind das 8€ Provision. Dafür ersparen Sie sich:

  • Monatelange Korrespondenz mit Ryanair
  • Eventuell ein Gerichtsverfahren
  • Das Risiko von mehreren hundert Euro Prozesskosten
  • Jede Menge Zeit und Nerven

Die Alternative wäre: Selbst klagen mit ungewisserer Erfolgsaussicht und erst einmal 120€ Gerichtskostenvorschuss verauslagen. Oder gar nichts tun und 40€ verschenken. Wir meinen: Da sind 32€ sicher auf dem Konto das deutlich bessere Geschäft.

Unser Fazit

Die Fluggastportal-Strategie ist der klare Gewinner unseres Tests. Sie kombiniert hohe Erfolgsaussichten mit null Risiko und minimalem Aufwand. Die Provision ist fair für die gebotene Leistung.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie nicht einen besonderen Grund haben, warum sich bei Ihnen aufgrund besonderer Umstände eine andere Strategie aufdrängt – nutzen Sie im Normalfall diese vierte Option. Es ist aus unserer Sicht die einzige Strategie, bei der Sie praktisch nichts falsch machen können. 5-10 Minuten investieren, 24-32€ kassieren – einfacher geht’s nicht. Dass große Airlines wie Ryanair auf die Bequemlichkeit der Kunden setzen, sollten Sie sich nicht gefallen lassen.

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Es schreibt für Sie: Andreas Kieschle

Rechtsexperten auf dem Qamqam Anwaltsblog

Diesen Artikel verfasste am 20.08.2025 Andreas Kieschle. Herr Kieschle arbeitet seit 2019 als Redakteur für das Vergleichsportal Qamqam. Im Zuge seiner Tätigkeit analysiert er regelmäßig die Konditionen ausgewählter Legal Tech Unternehmen und stellt sie denen von Konkurrenten oder konventionellen Alternativen gegenüber – so zum Beispiel im vorliegenden Artikel die verschiedenen Strategien zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen sowie die Angebote von Fluggastportalen wie Myflyright und Ersatz-Pilot.