Erfahrung mit Airhelp 2024:
Provisionshöhe, Dauer des Verfahrens, Kundenbewertung

Bis zu 600 € Entschädigung fordert Airhelp pro Fluggast von Airlines ein – abzüglich 35-50% Erfolgsprovision. Lohnt sich dieses Angebot eher als Alternativen wie Ersatz-Pilot und FairPlane, die höhere Auszahlungen versprechen?

Um das zu beantworten und den Service und die Konditionen von Airhelp einzuordnen, unterzog Qamqam das Angebot des Anbieters 2024 erneut einem ausführlichen Test und Vergleich mit anderen Fluggastportalen. Dabei haben wir auch ausgewertet, welche Erfahrungen mit Airhelp andere Fluggäste bisher machen.

Die wichtigsten Erkenntnisse fassen wir am Anfang in verkürzter Form zusammen. Im weiteren Artikel finden Sie unseren kompletten Testbericht über Airhelp mit allen Details zu
1. Provisionshöhe,
2. Verfahrensdauer,
3. Komfort und
4. Kundenbewertungen.

Suchen Sie eine Antwort auf eine bestimmte Frage zu Airhelp, nutzen Sie gerne unsere intelligente Soforthilfe-Funktion, indem sie auf das Icon am rechten unteren Bildschirmrand klicken. Sie durchsucht blitzschnell unsere komplette Seite und unsere Datenbanken und liefert Ihnen sofort eine treffgenaue Auskunft.

Höhe Provision

35-50%

Qamqam Bewertung Airhelp Entschädigungshöhe 3.0

Auszahlungsdauer

Einige Wochen

Qamqam Bewertung Airhelp Auszahlungsdauer 3.0

Aufwand

Durchschnittlich

Qamqam Bewertung Airhelp Komfort 3.0

Airhelp für Ihren Fall prüfen. Angebotsvergleich mit Sofortauszahlung

Qamqam hat eingehend geprüft,

  1. wie hoch die Bearbeitungsgebühren ausfallen, die Airhelp für seine Leistungen berechnet.
  2. wie lange es dauert, bis Airhelp einen Antrag bestätigt und Kunden die zugesagte Erstattung auszahlt.
  3. wie aufwändig die Nutzung des Services für den Fluggast ist.
  4. welche positiven und negativen Erfahrungen andere Kunden gesammelt haben (Betrachtung öffentlicher Kundenmeinungen).

Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen Test- und Erfahrungsbericht und in einer kompakten Zusammenfassung. Um zu erfahren, welche Angebote Airhelp und andere Fluggastportale für Ihren konkreten Fall unterbreiten, nutzen Sie in unseren kostenlosen Vergleichsrechner. Haben Sie bestimmte Fragen zu Airhelp oder rund um das Thema Flugentschädigung, beantworten wir sie Ihnen alternativ auch gerne in Echtzeit mit unserer intelligenten Soforthilfe-Funktion, auf die Sie per Klick auf das Icon am unteren rechten Bildschirmrand zugreifen.


Airhelp auf dem Prüfstand 2020

Airhelp auf dem Prüfstand


Qamqam Gesamtbewertung Erfahrung mit dem Fluggastportal Airhelp

Im Qamqam-Bewertungssystem erzielt Airhelp mit 3,3 von 5 möglichen Sternen eine durchschnittliche Gesamtwertung. Zwar kann das Unternehmen durchaus positive Kundenerfahrungen vorweisen. Im direkten Vergleich bleibt Airhelp jedoch hinsichtlich Erstattungshöhe, Komfort und Auszahlungsdauer hinter der Konkurrenz zurück. Jedenfalls als bester Fluggasthelfer lässt sich Airhelp nach unserer Einschätzung deshalb nicht bezeichnen. Im Vergleich schneidet Airhelp unter den betrachteten Gesichtspunkten nämlich so ab:

Provision
Airhelp 35-50% (inkl. MwSt.)
Andere Portale ≈ 29% (inkl. MwSt.)
Auszahlung
Airhelp max. 390,00€
Andere Portale max. 450,00€
Auszahlungsgeschwindigkeit
Airhelp Wochen bis Monate
Andere Portale 1-3 Tage
Komfort
Airhelp Okay
Andere Portale Sehr hoch
Kundenbewertungen
Airhelp Sehr gut
Andere Portale Ausgezeichnet

Welcher Anbieter leistet die beste Entschädigung für Ihren Flug?

Um zu veranschaulichen, wie Qamqams Bewertung zustande kommt, widmet sich jeweils ein nachfolgender Teilabschnitt einer der oben genannten Kategorien. Schrittweise bespricht der Beitrag unter diesen Bewertungskriterien den Service von Airhelp. Wer wissen will, wie Airhelp im Verhältnis zu anderen Anbietern abschneidet, erhält weitere Informationen auf dieser Seite.

Zahlungshöhe

Seitenteiler Auszahlungshöhe mit 3 Sternen Grafik

Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO gewährt Flugreisenden für bestimmte Flugunregelmäßigkeiten wie Ausfälle und Verspätungen eine Entschädigung von

  • 250 € auf Kurzstrecken,
  • 400 € auf Mittelstrecken und
  • 600 € auf Langstrecken.

Setzt man solche Forderungen mit Airhelp durch, behält das Unternehmen für seine Dienste laut Preisliste zunächst ca. 35% des jeweiligen Nennwertes inkl. MwSt. als Service-Gebühr. Dem Kunden verbleiben nach Abzug hiervon je nach Fluglänge noch

  • 162,50 € bei Kurzstreckenflügen,
  • 260,00 € bei Mittelstreckenflügen und
  • 390,00 € bei Langstreckenflügen.

Würde sich die Provision von Airhelp allein auf die Service-Gebühr beschränken, überträfe das Unternehmen damit in Sachen Entschädigungshöhe zumindest einige seiner Konkurrenten. Leider bietet Airhelp diese Konditionen nicht in jedem Fall an. Denn häufig berechnet das Unternehmen nicht gleich erkennbare Aufschläge:

Zahlt eine Fluggesellschaft ohne Einschaltung eines Anwalts nicht, stellt Airhelp seinen Kunden zusätzlich eine Rechtsweggebühr in Rechnung. Sie beträgt gemäß der Preisliste von Airhelp inklusive Mehrwertsteuer weitere 15%.

Die Rechtsweggebühr wird neben der Servicegebühr von der Entschädigungssumme abgezogen, die dem Fluggast zusteht. Als Rechtsweg gilt hierbei das „Einreichen einer Forderung an ein Gericht oder ein staatliches Organ wie z.B. die nationale Durchsetzungsstelle oder die Übergabe der Forderung an einen gesetzlichen Vertreter wie z. B. einen Anwalt oder eine Anwaltskanzlei“ (Siehe hierzu Art. 1.15 der AGB).

Das bedeutet: Schon außergerichtliche Aufforderungsschreiben eines Anwaltes nach der Erstaufforderung durch Airhelp und erst recht die Klageerhebung lösen den erweiterten Gebührenanspruch aus. Umgekehrt berechnet das Unternehmen die einfache Service-Gebühr also nur, wenn es lediglich selbst ein einfaches außergerichtliches Aufforderungsschreiben an die Fluggesellschaft schicken muss.

Airhelp gibt keine Auskunft darüber, wie häufig das Unternehmen darüber hinausgehen muss, um die Entschädigungsansprüche seiner Kunden durchzusetzenWenn die Häufigkeit von Gerichtsverfahren zur Rechtsverfolgung aber wie bei den übrigen Anbietern bei 60-80% liegt, kann ein Kunde bereits damit rechnen, dass er sehr wahrscheinlich zusätzlich zur Service-Provision auch die Rechtsweggebühr entrichten muss – und damit mehr als bei den allermeisten anderen Anbietern.

Ab Hinzuziehung eines Anwalts erhält ein Fluggast von Airhelp nämlich nach Durchsetzung lediglich noch die Hälfte der eigentlichen Forderung gegen die Airline, nämlich

  • 125,00 € bei Kurzstreckenflügen,
  • 200,00 € bei Mittelstreckenflügen und
  • 300,00 € bei Langstreckenflügen.

Unterstellt man die Summe aus Service- und Rechtsweggebühr als übliche Provision, fällt Airhelps Entschädigungshöhe deutlich unterdurchschnittlich aus. Da Airhelp keine entsprechenden Informationen zur Verfügung stellt, lässt sich bloß mutmaßen, wie oft der Dienstleister das günstigere Provisionsmodell anbieten kann.

Aber selbst wenn man darauf spekuliert, dass im eigenen Fall keine gerichtliche Auseinandersetzung zur Forderungsbeitreibung nötig wird, sollte man bedenken: Die niedrige Provision berechnet Airhelp höchstens in Fällen, in denen eine einfache außergerichtliche Aufforderung der Fluggesellschaft zur Zahlung ausreicht und nicht einmal ein Anwalt nachhaken muss.

In derart günstig gelagerten Fällen könnte man als Flugreisender die Ausgleichszahlung auch selbst vereinnahmen und sich die Provision ganz sparen. In der Realität sind solche Fälle aber eher die Seltenheit (siehe zur Selbstdurchsetzung auch die weiterführenden Erläuterungen in unserem Anwaltsblog-Artikel zum Anspruch auf Flugentschädigung).

Entschädigungshöhe von Airhelp im Vergleich

Entschädigungshöhe großer deutscher Fluggastportale im Vergleich
Portal Entschädigung
EUclaim max. 393,00€
Provision:
Ø37,98% (inkl. MwSt.)
Ersatz-Pilot max. 450,00€
Provision:
25-29% (inkl. MwSt.)
FairPlane max. 425,10€
Provision:
≈ 29% (inkl. MwSt.)
Flug-Verspaetet.de max. 390,00€
Provision:
35-50% (inkl. MwSt.)
Airhelp max. 390,00€
Provision:
35-50% (inkl. MwSt.)
Compensation2Go max. 392,00€
Provision:
34,51% (inkl. MwSt.)
EUflight max. 400,08€
Provision:
33,32% (inkl. MwSt.)
Flightright max. 400,08€
Provision:
23,8-52,36% (inkl. MwSt.)
Wir kaufen deinen Flug max. 350,10€
Provision:
41,65% (inkl. MwSt.)

Welcher Anbieter zahlt am meisten für Ihren Flug?

Nicht jede Fluggesellschaft ist bereit, Entschädigungsansprüche bei der ersten Aufforderung zu zahlen. In vielen Fällen lassen es die Fluggesellschaften auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, ehe sie dem Fluggast eine Entschädigung auszahlen. Davon lebt das Geschäftsmodell der Fluggastportale.

Airhelp beschränkt sich daher entweder auf die Abwicklung leicht verwertbarer Forderungen oder berechnet häufig — aus wirtschaftlichen Gründen — die höhere Provision. Aus ähnlichen Erwägungen sah sich EUclaim Anfang 2019 gezwungen, seine Provisionssätze anzuheben. Ebenso führte der Konkurrent Flightright 2019 einen Anwaltszuschlag für die Verfahren ein, in denen in der Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft z.B. für einen Gerichtsprozess eine Kanzlei hinzugezogen werden muss. Würde dies nur eine vernachlässigbare Anzahl von Fällen betreffen, hätten gerade die großen Anbieter Airhelp und Flightright vermutlich auf den Aufpreis verzichten können. Weil sie ihn gleichwohl berechnen, ist davon auszugehen, dass für die Durchsetzung einer Entschädigungsforderung mit Airhelp in der Mehrzahl der Fälle ein höherer Provisionssatz fällig wird.

Vor diesem Hintergrund kann Airhelp in der Kategorie Entschädigungshöhe lediglich drei von fünf möglichen Sternen erringen. Wenn Sie die Angebote der größten deutschen Fluggastportale für einen ganz bestimmen Flug nebeneinander halten wollen, nutzen Sie gerne unseren Vergleichsrechner.

Auszahlungsdauer

Seitenteiler Geschwindigkeit Service mit 3 Sternen Grafik

Wer schon einmal Erfahrung mit Airhelp gemacht hat, weiß: Es handelt sich um einen Inkasso-Dienstleister. Das Unternehmen zahlt eine Entschädigung also erst aus, wenn der Anspruch gegen die jeweilige Fluggesellschaft durchgesetzt wurde. Je nach Fall und Airline variiert die Auszahlungsdauer deutlich.

Gelegentlich zeigen sich Fluggesellschaften kooperativ und leisten auf erstes Anfordern. Wenn Airhelp den Betrag zeitnah auszahlt, muss der Kunde in solchen Fällen „nur“ drei bis fünf Wochen auf sein Geld warten.

Wie sich den Bewertungen entnehmen lässt, treten aber mindestens ebenso häufig Fälle auf, in denen ein Anwalt hinzugezogen werden oder ein Gerichtsverfahren gegen die Airline geführt werden muss. Eine außergerichtliche Verfolgung des Anspruchs durch einen Anwalt dauert in der Regel ein bis drei Monate. Sie kann außerdem erst beginnen, wenn Airhelp sie für erforderlich halten muss.

Andernfalls darf Airhelp der Airline nämlich nicht die Anwaltsgebühren in Rechnung stellen, sondern muss sie selbst tragen. Erforderlich ist eine anwaltliche Rechtsdurchsetzung jedoch frühestens, wenn eine Airline einer anfänglichen Zahlungsaufforderung ohne Anwalt nicht nachkommt. Neben dieser Frist muss ggf. noch eine Fristverlängerung verstreichen, die die Airline zur Bearbeitung erbittet. Wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muss, um den Entschädigungsanspruch durchzusetzen, entstehen den Kunden Wartezeiten von zwei bis vier Monaten.

Schließt sich ein Gerichtsverfahren an, dauert es noch länger. Die Verfahrensdauer richtet sich danach, ob die Fluggesellschaft ihren Sitz in Deutschland, im EU-Ausland oder einem Drittstaat hat. Gegen deutsche Airlines können Verfahren auf Deutsch geführt werden; ansonsten muss jeder Schriftsatz übersetzt werden, falls die Fluggesellschaft keinen deutschen Prozessbevollmächtigten bestellt. Erforderliche Übersetzungen kosten zusätzliche Zeit.

Prozesse gegen inländische Airlines dauern typischerweise vier bis zehn Monate. Gegen ausländische Fluggesellschaften können sie sich über Jahre ziehen.

Gemessen am öffentlichen Kundenfeedback dauert die Auszahlung bei Airhelp durchschnittlich drei Monate. Fluggäste, die Wert auf eine schnelle Abwicklung legen, mögen sich fragen: Ist diese Wartezeit marktüblich?

Entschädigungsdauer von Airhelp im Vergleich

Entschädigungsdauer großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Dauer bis Auszahlung
Compensation2Go 1-3 Tage
Ersatz-Pilot 1-3 Tage
EUflight 1-3 Tage
Wir kaufen deinen Flug 1-3 Tage
Airhelp Wochen bis Monate
EUclaim Wochen bis Monate
FairPlane Wochen bis Monate
Flightright Wochen bis Monate
Flug-Verspaetet.de Wochen bis Monate

Welcher Anbieter zahlt am schnellsten für Ihren Flug?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Gerade bei Inkasso-Anbietern hängt die Auszahlungsgeschwindigkeit entscheidend von den konkreten Umständen der einzelnen Flugunregelmäßigkeit und dem Anspruchsgegner ab. Manche Fluggesellschaften verzögern die Erstattung länger als andere.

Grundsätzlich lässt sich aber festhalten: Es gibt diverse Anbieter, die Kunden schneller zur Flugentschädigung verhelfen können. Anders als Inkasso-Unternehmen punkten sogenannte „Sofortentschädiger“ damit, dass sie Entschädigungen binnen weniger Tage an die Fluggäste auszahlen – noch vor Beginn der Rechtsverfolgung gegen die Fluggesellschaft.

Wie alle anderen Inkasso-Unternehmen erhält Airhelp in der Rubrik Auszahlungsdauer daher nur drei von fünf möglichen Sternen. Welche Fluggastportale zu schnellerer Entschädigung verhelfen, diskutiert dieser Beitrag, der die größten Anbieter im deutschsprachigen Raum gegenüberstellt.

Komfort

Seitenteiler Komfort mit 3 Sternen Grafik

Ein zentrales Verkaufsargument für den Service von Airhelp vorweg: Dem Kunden entsteht keinerlei Kostenrisiko. Er braucht für nichts in Vorleistung treten — weder für Airhelps Tätigkeit noch für Gebühren von Anwälten oder mögliche Gerichtskosten.

Die Provision Airhelps wird nur im Erfolgsfall fällig – auch die Rechtsweggebühr wird bloß von einem erfolgreich erstrittenen Erstattungsbetrag von der Auszahlung abgezogen. Der Vollständigkeit halber sei jedoch erwähnt, dass dies für alle Fluggastportale gilt und kein Alleinstellungsmerkmal von Airhelp ist.

Marktunüblich sind dagegen die eingeschränkten Möglichkeiten, um den Anbieter zu kontaktieren. Das Kontaktformular nutzen kann man bei Airhelp offenbar nur, indem man sich ein Nutzerkonto anlegt (siehe Screenshot zum 9. März 2024).

Fehlende Daten zum Kontakt mit Airhelp

Ohne Login und öffentlich zugänglich ist dagegen nur eine FAQ-Sektion und die allgemeine E-Mail-Adresse info@airhelp.de. Daneben findet sich im Impressum noch die Mailadresse office@airhelp.com.

Daneben steht ohne vorherigen Login noch ein Chatbot zur Verfügung. Dieser beantwortet allerdings nur vorgefertigte Anfragen, die einem vorgeschlagen werden. Wir haben dies folgendermaßen getestet: Zuletzt am 09.03.2024 stellten wir dem Chatbot 50 verschiedene Fragen zu spezifischen Fällen. Wir fragten zum Beispiel, ob Airhelp in einem bestimmten Fall weiterhelfen könnte, ob man Entschädigung erhalten würde und wie die Konditionen von Airhelp aussähen. Eine Frage lautete etwa: „Mein Lufthansa Flug LH2134 ist am 8.3.2024 wegen Streik annulliert worden. Bekomme ich Entschädigung?“ Jedes Mal reagierte der Chatbot nur darauf, uns vorgefertigte abstrakte Fragen vorzuschlagen wie z.B. „Wie reiche ich einen Anspruch ein?“. Nur wenn man eine solche auswählte, bekam man eine vorgefertigte abstrakte Antwort. Letztlich wurde man immer auf das Online-Formular zur Beantragung einer Entschädigung verwiesen. Zwar bestand auch jeweils die Möglichkeit anzugeben, dass man „andere“ Anliegen hatte. Dann aber fragte der Chatbot jeweils sofort nach der Fallnummer und der E-Mail-Adresse. Er setzte also voraus, dass man schon einen Fall bei Airhelp eingereicht hatte. Effektiv hilft der Chatbot von Airhelp bei Vorabanfragen somit ähnlich wie ein FAQ nur, indem er Auskunft zu abstrakten Fragen gibt. Bei konkreten Anliegen erweist er sich als wenig hilfreich.

Die Telefonnummer einer Hotline sucht man dagegen auf der Seite von Airhelp vergeblich.
Gerade für Interessenten mit Erstanfragen wirken diese Beschränkungen eher unkomfortabel. Schließlich ist es gut nachvollziehbar, dass ein Erstnutzer nicht unbedingt direkt einen Account anlegen will, nur um eine Nachfrage zum Angebot zu stellen.

Anlass zu Punktabzügen in der Kategorie Komfort gibt es jedoch auch an weiteren Stellen: Anders als einige Mitbewerber (z.B. EUclaim oder Flightright) scheint das Online-Modul von Airhelp nur eingeschränkt einen automatisierten Abgleich der Eingaben mit Einträgen in Flugdatenbanken auszuführen. Der Nutzer muss die Flugunregelmäßigkeit ausführlich durch manuelle Eingaben schildern. Das ist nicht nur wenig komfortabel, sondern macht auch eine automatische Plausibilitätsprüfung schon während der Verwendung des Formulars unmöglich.

Es ist zu vermuten, dass die Systematik des Online-Formulars eine anschließende händische Überprüfung der Daten durch Mitarbeiter des Portals erfordert und möglicherweise zu Rückfragen im Nachgang führt. Bis ein Antrag final bestätigt wird, könnte es im Einzelfall also durchaus zu längerer E-Mail-Korrespondenz im Nachgang der Online-Anfrage kommen.

Darüber hinaus fragt Airhelp anders als Mitbewerber auch verschiedene Datenpunkte ab, die für eine umfassende Fallbewertung unnötig sind. Dazu zählt zum Beispiel die Frage, wo ein Nutzer sein Ticket gekauft hat oder woher er von Airhelp gehört hat. Unter Gesichtspunkten der Nutzerfreundlichkeit und des Datenschutzes ärgerlich ist, dass diese Eingaben verpflichtend sind, um das Formular zu vervollständigen.

Ferner erweist sich die Reihenfolge der Abfragen in der Formularstrecke teilweise als unlogisch und umständlich. Noch bevor Airhelp nähere Angaben zur Flugverspätung verlangt, sind zunächst die Personendaten und die E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Damit legt Airhelp automatisch einen Nutzeraccount an. Auch ist direkt zu Beginn ein Auftrag zu erteilen, ohne dass der Nutzer überhaupt weiß, wie Airhelp die Erfolgsaussichten einschätzt. Umgekehrt überrascht es, wie es dann nach einigen Fragen zur Weiterempfehlung und einem Werbeblock für Airhelp Plus im weiteren Verlauf der Antragstrecke plötzlich heißt, die Forderung sei eingereicht worden. Es bestehen ernsthafte Bedenken, ob dieser Aufbau des Online-Formulars den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB genügt. Dieser erfordert für einen wirksamen Vertragsschluss im Internet zum Abschluss einer Bestellung eine Schaltfläche mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder dergleichen. Einen solchen Button sucht man bei Airhelp vergeblich. Es entsteht der Eindruck, dass Airhelp als internationales Fluggastportal sich mit deutschen Transparenzvorgaben für den E-Commerce nicht auseinandergesetzt hat. Stattdessen wirkt es so, als habe das Fluggastportal sein Online-Formular international so gestaltet, dass man frühestmöglich die Personendaten und die Einwilligung in die Datenverarbeitung erhält, um anschließend zögerliche Kunden mit Werbung bespielen zu können und zu einem Abschluss ihres Antrages zu bewegen. Aus unternehmerischer Sicht mag das Sinn ergeben. Für die Nutzerfreundlichkeit und den Verbraucherschutz ist es nach unserer Einschätzung hingegen kein Gewinn.

Insgesamt reduziert Airhelp den Kundenaufwand nur geringfügig und verlangt Fluggästen eine umfangreiche Mitwirkung ab. Andere Fluggastportale bieten einen deutlich komfortableren Weg zur Entschädigung.

Nur bei wenigen Mitbewerbern müssen ähnlich viele Rückfragen manuell beantwortet werden. Die Online-Formulare etlicher Konkurrenten sind wesentlich schlanker gestaltet oder vollführen die Prüfung eines Fluges weitergehend automatisch unter Rückgriff auf umfassende Flugdatenbanken wie Flightstats oder Flightradar.

Komfort von Airhelp im Vergleich

Komfort großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Nutzerkomfort
Ersatz-Pilot Sehr hoch
Flightright Sehr hoch
EUflight Hoch
EUclaim Hoch
FairPlane Hoch
Airhelp Okay
Compensation2Go Okay
Flug-Verspaetet.de Okay
Wir kaufen deinen Flug Okay

Welcher Anbieter zahlt besonders bequem für Ihren Flug?

Als Alleinstellungsmerkmal verfügte Airhelp bis vor kurzem über eine App, welche die Eingabe der Daten auf mobilen Geräten komfortabler gestalten sollte. Da diese App aber zunächst installiert werden musste und nicht weitergehend als das Online-Portal  automatisierte Datenbankabfragen für mehr Bedienerfreundlichkeit nutzte, schien uns die Applikation nicht wesentlich komfortabler als die Verwendung der Website. Nach Einschätzung der Qamqam-Redaktion erleichterte die App insofern die Antragstellung gegenüber einem mobil optimierten Online-Formular im Handybrowser nicht nennenswert.

Zu diesem Ergebnis ist offenbar auch Airhelp selbst gekommen und stellt die App zumindest seit Mai 2021 bis auf Weiteres nicht mehr in den App-Stores von Apple und Google zur Verfügung.

Nach alledem erzielt Airhelp auch unter dem Aspekt Komfort lediglich drei der möglichen fünf Sterne. Wie sich andere Fluggastportale in dieser Kategorie schlagen, thematisiert im Übrigen folgender Vergleich etablierter deutscher Anbieter.

Kundenbewertungen

Seitentrenner Kundenbewertung mit 4 Sternen

Airhelp gibt an, stressfrei und ohne viel Papierkram zur Entschädigung zu verhelfen. Gerne betont man insbesondere die eigene mehrjährige Erfahrung im Bereich der Fluggastentschädigungen. Aber wie zufrieden sind die Kunden?

Auf dem Rezensionsportal Trustpilot erzielt das Unternehmen einen TrustScore von 4,6 von 5 Sternen, der die durchschnittliche Bewertung der Rezensenten abbildet (Stand: 09.03.2024). Insgesamt bewerteten auf Trustpilot bis März 2024 über 175.000 Kunden ihre Erfahrungen mit Airhelp. Außerdem erhielt das Portal für seine App im Google Play Store bei über 100.000 Downloads über 2.000 Rezensionen. Bewertet haben die Nutzer das Unternehmen dort im Schnitt mit 4,0 von 5 Sternen (Stand: 01.05.2021). Allerdings steht die App seit Mai 2021 im Play Store nicht mehr zum Download bereit. Aussagekräftiger für die gegenwärtige Kundenzufriedenheit mit Airhelps Online-Portal sind daher die Erfahrungsberichte auf Trustpilot.

Überwiegend wirken die Kunden zufrieden mit dem Service von Airhelp. Einige kritische Äußerungen sind dennoch zu vernehmen.

Kundenzufriedenheit von Airhelp im Vergleich

Kundenzufriedenheit großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Kundenbewertung
Ersatz-Pilot 4,9/5 (Trustpilot)
EUflight 4,96/5 (Ausgezeichnet.org)
EUclaim 4,6/5 (Trustpilot)
Airhelp 4,6/5 (Trustpilot)
Compensation2Go 4,6/5 (Google)
FairPlane 4,8/5 (Trustpilot)
Flightright 4,8/5 (Trustpilot)
Flug-Verspaetet.de 4,5/5 (Trustpilot)
Wir kaufen deinen Flug 4,1/5 (Trustpilot)

Unser ausführlicher Vergleich mit anderen Dienstleistern für Flugentschädigung zeigt, dass Airhelp bei der Kundenzufriedenheit gegenüber der Konkurrenz eher einen hinteren Rang einnimmt. Andere Fluggastportale erhalten von ihren Kunden noch bessere Bewertungen.

Nachstehend fasst Qamqam zusammen, welches Lob und welche Kritik im Feedback der Kunden von Airhelp hervorsticht:

Gute Erfahrungen

Zunächst erfreut Nutzer die professionelle Abwicklung der Entschädigung. Auch während längerer Wartezeit kommunizierte Airhelp kontinuierlich mit den Kunden und hielt sie durch Zwischenberichte zum Status der Rechtsverfolgung auf dem Laufenden.

Die Zuverlässigkeit des Unternehmens kompensiert in den Augen der meisten Rezensenten auch höhere Provisionssätze. Die Aufwandsersparnis gegenüber der eigenständigen Forderungsdurchsetzung scheint für viele Kunden den Preis des Dienstes zu rechtfertigen. Die Erfahrung mit Airhelp fällt im Gesamtbild häufig sehr positiv aus.

Ganz überwiegend scheint es Airhelp zu gelingen, die anfängliche Einschätzung eines Anspruchs im Online-Formular rasch zu bestätigen und die notwendigen weiteren Schritte zügig einzuleiten.

Lobend erwähnen Kunden weiterhin oftmals, dass Airhelp die Auszahlung nach Verfahrensabschluss in aller Regel umgehend veranlasst. Bisher erhöht sich laut veröffentlichten Meinungen von Kunden ihre Wartezeit nur sehr selten zusätzlich durch etwaige interne Verzögerungen in der Buchhaltung des Unternehmens.

Auch die Hilfsbereitschaft des Portals schätzen Nutzer ausdrücklich wert. Vermehrt findet sich die Bemerkung, bei unklaren Sachverhalten habe Airhelp aktiv dabei unterstützt, die Umstände der konkreten Flugunregelmäßigkeit genau aufzuklären.

Lobende Erwähnung erfährt vielfach außerdem die nutzerfreundliche Bedienweise der App, deren Funktionalität weitreichender ist als die von Konkurrenzprodukten wie etwa von Wir kaufen deinen Flug. So bildet die App die vollständige Vorprüfung aus dem Online-Formular ab und gestattet es sogar, zusammen mit der Anfrage an Airhelp bereits Reiseunterlagen hochzuladen. Die Schnittstelle zur Kamera des Handys bezeichnen einige Nutzer hierbei gleichwohl als verbesserungswürdig, weil sie offenbar zu Abstürzen der App führt, wenn Verwender versuchen, ein Bild von ihrer Bordkarte zu machen.

Schlechte Erfahrungen

Kritik üben manche Kunden vor allem an den überdurchschnittlich hohen Provisionen von Airhelp. Mit Verweis auf Mitbewerber herrscht teilweise Unverständnis darüber, dass nur verhältnismäßig geringe Entschädigungsbeträge ausgezahlt werden.

Daneben beanstanden einzelne Kunden, dass Airhelp Anträge vorschnell ablehnt, bei denen eine langwierige gerichtliche Durchsetzung droht. Damit handelt sich das Unternehmen den Vorwurf derRosinenpickerei“ ein: Airhelp greife sich vergleichsweise einfach durchzusetzende Fälle heraus, heißt es von Seiten verschiedener Nutzer. Inwieweit diese Kritik zutrifft, kann nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden. Festzustellen ist jedoch, dass sie wiederholt geäußert wird.

Diverse Kunden berichten weiterhin, dass sie nach einer langen Wartezeit über die Einstellung des Verfahrens aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten informiert wurden. Manchen Kundenbewertungen entnimmt man, dass sie darüber erst benachrichtigt wurden, nachdem schon eine Bearbeitungsdauer teilweise fünf Monate und länger verstrichen war.

Über den Inkasso-Service von Airhelp liest man des Weiteren, dass auch einige Nutzer unzufrieden mit der Kommunikation waren. Sie bemängeln die Mitteilungen während des laufenden Verfahrens als unzureichend. Die Antworten des Portals sollen teilweise aus Textbausteinen zusammengesetzt worden sein und waren nicht individuell auf den Kunden zugeschnitten. Demnach misslingt es Airhelp offenbar, eine professionelle Kundenbetreuung flächendeckend sicherzustellen. Dem Kundenurteil nach gewährleisten Flightright und FairPlane eine lückenlose Kommunikation routinierter.

Wie repräsentativ sind die gesichteten Bewertungen?

Es ist davon auszugehen, dass das weltweit größte Fluggastportal Airhelp seit Gründung vermutlich mehr als hunderttausend Entschädigungszahlungen an Kunden geleistet hat. Dies ergibt sich zumindest aus Eigenaussagen. Somit bilden die öffentlichen Bewertungen nur einen kleinen Ausschnitt der Kundenmeinungen ab.

Das wirft die Frage auf, welche Erfahrung der übrige Teil der Fluggäste mit Airhelp gemacht hat. Hierzu fehlen mangels öffentlich zugänglicher Bewertungen konkrete Anhaltspunkte. Richtig dürfte allerdings sein, dass die Betroffenen weder genug Begeisterung noch Frustration verspürten, um sich zu einer öffentlichen Rezension veranlasst zu sehen. Das spricht dafür, dass die allermeisten Nutzer mit dem Service von Airhelp durchschnittlich zufrieden waren.

Vor diesem Hintergrund erhält Airhelp in der Kategorie Kundenbewertungen vier von fünf möglichen Sternen. Wie sich die anderen Dienstleister in dieser Rubrik schlagen, thematisiert dieser Vergleich der größten deutschen Anbieter.

Airhelp oder eine Alternative?

Ist der Anbieter für meinen Fall geeignet?

Eine Entscheidung für oder gegen Airhelp hängt vor allem davon ab, worauf Nutzer individuell Wert legen. Daher ist jedem Fluggast zu empfehlen, die Angebote verschiedener Fluggastportale zu vergleichen, bevor ein bestimmter Dienstleister beauftragt wird.

Es kann sich im Einzelfall durchaus lohnen, einen Blick auf die Mitbewerber von Airhelp zu werfen: Mehrere Konkurrenten verlangen deutlich geringere Provisionen oder zahlen die Entschädigungssumme schneller aus. Qamqam stellt ein Prüfungsformular bereit, das anhand der individuellen Flugdaten für konkrete Verspätungen und Ausfälle kostenlos prüft, welches Fluggastportal zu welchen Konditionen Entschädigungen anbietet.

Ereignete sich auf Ihrer Reise eine erhebliche Flugunregelmäßigkeit? Dann testen Sie gerne unser kostenloses Vergleichsmodul und schauen Sie nach, welcher Anbieter Ihnen zuverlässig zu einer möglichst hohen Ausgleichszahlung verhelfen kann. Ansonsten geht es hier direkt zur Webseite von Airhelp.

Seitentrenner Vergleich der Fluggastportale

Was steht Fluggästen neben einer Entschädigung zu?

Leider ist nur wenigen Fluggästen bekannt, dass die EU-FluggastrechteVO Airlines auf Flüge aus der und in die EU nicht bloß zu pauschalen Ersatzzahlungen verpflichtet. Tatsächlich müssen die Fluggesellschaften versuchen, die Unannehmlichkeiten geschädigter Fluggäste auch auf anderem Wege zu lindern.

So haben die Airlines zusätzlich für eine Unterbringung in einem Hotel und den entsprechenden Transfer aufzukommen, wenn sich ein Flug bis zum Folgetag verspätet oder gänzlich entfällt. Ein Anspruch auf Verpflegung besteht bereits bei Verspätungen von zwei Stunden. Bei Beschädigung des Gepäcks oder sonstigen quantifizierbaren Schäden infolge einer Flugunregelmäßigkeit ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen und dem deutschen Schuldrecht eventuell weitere Ersatzansprüche gegen die verantwortliche Fluggesellschaft.

Qamqam hat zusammengetragen, was Geschädigten neben einer Ausgleichszahlung zusteht. Einen Gesamtüberblick zu Fluggastrechten bei Flugverspätung bietet dieser Beitrag. Unter welchen Voraussetzungen ein Passagier bei Ausfall oder Verspätung Anspruch auf Flugentschädigung nach der FluggastrechteVO hat, zeigt außerdem unsere Komplettübersicht zum EU-Recht auf Flugentschädigung.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten aus der EU-FluggastrechteVO finden Sie außerdem unter folgenden Adressen:

  • Stiftung Warentest geht in diesem Beitrag der Frage nach, wann Fluggesellschaften zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Der Beitrag richtet sich vor allem an Fluggäste, die erfahren wollen, wann sich Airlines auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und Entschädigungszahlungen verweigern können.
  • Stiftung Warentest gibt weiter in diesem Beitrag Auskunft, wann sich Geschädigte bei Verspätung ihres Gepäcks auf Kosten der Fluggesellschaft das Notwendigste nachkaufen dürfen.
  • Nähere Informationen zu Fluggastrechten und Ihren Ansprüchen aus der EU-FluggastrechteVO erhalten Sie außerdem auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
  • Der ADAC hat sich ebenfalls mit der Entschädigung von Fluggästen befasst. Dieser Beitrag verschafft einen soliden Gesamtüberblick.
  • Eine umfassende Darstellung des Themenkomplexes „Fluggastrechte“ bietet abschließend der entsprechende Wikipedia-Artikel.

Autor: Simon Sturm

Rechtsexperten auf dem Qamqam Anwaltsblog

Den Artikel aktualisierte Simon Sturm zuletzt am 09.03.2024. Er hat das Vergleichsportal Qamqam 2018 gegründet und leitet es seither. Im Zuge dessen prüft er regelmäßig ausgewählte Legal Tech Unternehmen auf ihre Konditionen und vergleicht sie mit dem Angebot von Mitbewerbern.

Wissen kompakt

Häufig gestellte Fragen | Wissen kompakt
Nützliche Fakten und häufig gestellte Fragen in kompakter Form. 4
# 1

Setzt man Entschädigungsforderungen mit Airhelp durch, behält das Unternehmen für seine Dienste zunächst ca. 35% des jeweiligen Nennwertes inkl. MwSt. als Service-Gebühr. Dem Kunden verbleiben demnach

  • 162,50 € von 250 € bei Kurzstreckenflügen,
  • 260,00 € von 400 € bei Mittelstreckenflügen und
  • 390,00 € von 600 € bei Langstreckenflügen.

Leider bietet Airhelp diese Konditionen nicht in jedem Fall an. Zahlt eine Airline ohne Einschaltung eines Anwalts nicht, stellt Airhelp seinen Kunden zusätzlich eine Rechtsweggebühr in Rechnung. Den Kunden verbleibt dann bloß die Hälfte der eigentlichen Forderung gegen die Airline:

  • 125,00 € bei Kurzstreckenflügen,
  • 200,00 € bei Mittelstreckenflügen und
  • 300,00 € bei Langstreckenflügen.
# 2

Airhelp ist ein Fluggastportal: Das Unternehmen setzt für Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten Ansprüche auf Entschädigung gegen Fluggesellschaften durch. Dafür verlangt Airhelp nur im Erfolgsfall eine Provision von 35% inkl. Mwst. und ggf. eine Rechtsweggebühr.

Nach eigenen Angaben arbeitet das Portal mit Anwaltskanzleien in über 30 Ländern zusammen, um Forderungen weltweit durchzusetzen.

# 3

Airhelp stellt öffentlich keine Telefonnummer zur Verfügung, unter der Kundenanfragen entgegengenommen werden (Stand: 09.03.2024). Eine Kontaktaufnahme ist nur möglich per E-Mail an info@airhelp.de oder, indem sich ein Nutzer zunächst auf Airhelps Website registriert und sich ein Nutzerkonto anlegt. Andere Fluggastportale wie Ersatz-Pilot oder FairPlane bieten dagegen direktere Wege zur kostenfreien Kontaktaufnahme; hierzu zählen Hotlines und Kontaktformulare auf den Unternehmenswebseiten.

# 4

Airhelp verlangt für die Kontaktaufnahme, dass Nutzer sich zunächst auf der Webseite des Fluggastportals registrieren und ein Kundenkonto anzulegen. Die Eröffnung des Nutzerkontos ist zwar kostenlos. Vor Einrichtung eines solchen besteht leider nach Lage der Dinge im März 2024 weiterhin keine Möglichkeit, mit dem Fluggastportal Airhelp in Kontakt zu treten. Eine Hotline oder ein Kontaktformular auf der Webseite steht Nutzern ohne Account jedenfalls nicht zur Verfügung.