Flugentschädigung: Wer hat das beste Angebot?
Hier vergleichen!
Qamqam vergleicht die Angebote der größten deutschen Flugentschädiger für über 32 Mio. Flüge.
Fluggastportale 2024: ein Vergleich lohnt!
Flightright, Airhelp, FairPlane oder doch besser Ersatz-Pilot? Mittlerweile verhelfen etliche Fluggastportale Reisenden unkompliziert zu einer Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung, wenn sich ein Flug verzögert oder ausfällt. Bei Annullierung, über dreistündiger Flugverspätung oder verpasstem Anschlussflug kommen Fluggäste dadurch leichter denn je an eine Ersatzzahlung für entstandene Unannehmlichkeiten.
Doch wann genau besteht Anspruch auf Flugentschädigung? Welche Fluggastportale verlangen die geringste Provision für ihren Dienst und zahlen am meisten aus? Welche ermöglichen eine besonders schnelle Entschädigung?
Nicht alle Dienstleister bieten geschädigten Fluggästen dasselbe: Einige Portale zahlen Flugentschädigungen in wenigen Tagen aus, andere berechnen niedrigere Gebühren für ihren Service. Einige schaffen sogar beides, andere hingegen sind sowohl teuer als auch langsam.
Qamqam bringt Übersicht in das vielfältige Angebot der Fluggastentschädiger.
Es gibt natürlich unzählige Kriterien, anhand derer man Fluggastentschädiger vergleichen kann. Wer sich als betroffener Fluggast zwischen den verschiedenen Dienstleistern entscheiden möchte, berücksichtigt aber meistens folgende Auswahlkriterien:
1. Wie schnell komme ich zu meiner Entschädigung?
2. Welcher Aufwand entsteht mir dabei?
3. Wie viel Entschädigung verbleibt mir nach Abzug der Provision des Dienstleisters?
4. Welche Erfahrungen haben andere Fluggäste mit dem Anbieter gemacht? Was sagen die Kundenbewertungen?
Entsprechend prüft Qamqam laufend die Angebote der größten deutschsprachigen Fluggastportale Airhelp, Compensation2Go, Ersatz-Pilot, EUclaim, EUflight, Fairplane, Flightright, Flug-Verspaetet.de, Wir kaufen deinen Flug und weiterer Alternativen. Wir gleichen regelmäßig die Konditionen all dieser Unternehmen ab und ermitteln anhand dessen ihre spezifische Stärken und Schwächen. Die zusammengetragenen Daten sollen Flugreisende dabei unterstützen, einen passenden Dienstleister auszuwählen.
Geprüft und gegenübergestellt hat Qamqam die Angebote der größten deutschen Fluggastentschädiger mit Blick auf Entschädigungshöhe und Provision, Dauer bis zur Entschädigung, Aufwand des Fluggastes sowie Kundenbewertung und Erfahrung.
In jeder Testkategorie wurde die Leistung der Unternehmen einzeln bewertet und mit maximal fünf Sternen prämiert. Die Maximalpunktzahl erhielt jeweils der Anbieter, der unter einem Gesichtspunkt relativ am besten abschnitt. Das war je nach Kategorie derjenige, der am wenigsten Provision verlangte, am schnellsten auszahlte, dem Kunden am wenigsten Aufwand bereitete oder bei Kunden laut öffentlichen Bewertungen am beliebtesten war.
Je weiter die Eckdaten der Mitbewerber hinter dem Spitzenergebnis eines Konkurrenten zurückblieben, desto geringer fiel ansonsten die verliehene Punktzahl aus. Wo die Konditionen der Konkurrenten sich nur sehr geringfügig unterschieden, erhielten sie dieselbe Punktzahl.
Die Gesamtbewertung im Qamqam-System ergibt sich jeweils aus dem Durchschnitt der vier Einzelwertungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt — Stand: 07.08.2024 — erzielen die größten deutschen Fluggastportale folgende Gesamtwertungen:
Größere Fluggastportale im Qamqam-Bewertungssystem
Compensation2Go
Airhelp
Entschädigungshöhe3 ★
Auszahlungsdauer3 ★
Komfort3 ★
Kundenerfahrung 4 ★
Testbericht Flug-verspaetet
WkdF
Um zu erklären, wie die Gesamtbewertungen zustande kommen, widmet sich jeweils ein Folgeabschnitt einem der oben genannten Testkriterien näher. Schritt für Schritt zeichnet dieser Beitrag nach, welche Einzelaspekte Qamqam zu dieser oder jener Punktvergabe veranlasst haben.
Vorab stellen wir die Eckdaten der Angebote verschiedener Fluggastentschädiger schon einmal auf einen Blick gegenüber (Stand: 07.08.2024):
Portal | Dauer | Provision* | Auszahlung | Komfort | Kundenbewertung |
---|---|---|---|---|---|
Airhelp | Wochen bis Monate | 35-50% | max. 390,00€ | Okay | 4,6/5 (Trustpilot) |
Compensation2Go | 1-3 Tage | 34,51% | max. 392,00€ | Okay | 4,6/5 (Google) |
Ersatz-Pilot | 1-3 Tage | 25-29% | max. 450,00€ | Sehr hoch | 4,9/5 (Trustpilot) |
EUclaim | Wochen bis Monate | Ø37,98% | max. 393,00€ | Hoch | 4,6/5 (Trustpilot) |
EUflight | 1-3 Tage | 33,32% | max. 400,08€ | Hoch | 4,96/5 (Ausgezeichnet.org) |
FairPlane | Wochen bis Monate | ≈ 29% | max. 425,10€ | Hoch | 4,8/5 (Trustpilot) |
Flightright | Wochen bis Monate | 23,8-52,36% | max. 400,08€ | Sehr hoch | 4,8/5 (Trustpilot) |
Flug-Verspaetet.de | Wochen bis Monate | 35-50% | max. 390,00€ | Okay | 4,5/5 (Trustpilot) |
Wir kaufen deinen Flug | 1-3 Tage | 41,65% | max. 350,10€ | Okay | 4,1/5 (Trustpilot) |
Ausführliche Gegenüberstellungen der verschiedenen Fluggastportale in den einzelnen Kategorien finden sich in den nachstehenden Sektionen.
Fluggastportale übernehmen für Flugreisende die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche gegen ihre Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug verspätet oder gestrichen wird. Einen ähnlichen Dienst zur Erstattung des Buchungspreises stellen einige Fluggastportale darüber hinaus bereit, wenn Reisende selbst einen Flug stornieren müssen. Die entsprechenden Dienste werden aber nicht im vorliegenden Artikel besprochen, sondern in einem separaten Vergleich der Ticketerstattungsanbieter gegenübergestellt.
Die Funktionsweise der Dienstleistung von Fluggastportalen ist schnell erklärt. Automatisierte Abfragen auf den Webseiten der Fluggastportale überprüfen zunächst kostenlos, ob für bestimmte Flüge voraussichtlich eine Entschädigungsberechtigung besteht. Auf dieser Grundlage kann ein Nutzer den jeweiligen Anbieter online beauftragen, seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft für ihn durchzusetzen oder sie ihm direkt abzukaufen.
Erhält der Kunde eine Auszahlung, behalten Fluggastportale hierfür eine Provision ein; gelingt eine Rechtsverfolgung nicht, entstehen dem Nutzer keine Kosten.
Dieses Kostenrisiko trägt ein Fluggast bei Durchsetzungsversuchen auf eigene Faust demgegenüber selbst. Gebühren für einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren hat er persönlich auszulegen und kann sie der Gegenseite im Falle des Unterliegens nicht aufbürden. Umgekehrt entlasten Fluggastportale Nutzer nicht bloß vom Kostenrisiko, sondern auch vom Aufwand und der Lästigkeit eines Rechtsstreits.
Wer hingegen auf die Hilfe eines Fluggastportals verzichtet, muss durchaus mit einem gewissen Papierkrieg rechnen. Denn häufig zahlen Airlines Reisenden eine Entschädigung nicht freiwillig. Analysen der Bereitschaft zur Flugentschädigung verschiedener Airlines zeigen anhand der Erfahrungen von Fluggästen, dass die Zahlungsmoral vieler Fluggesellschaften durchwachsen ist. Daher lohnt sich die Selbstdurchsetzung nur selten — wie wir bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert haben.
Um Fluggastrechte zuverlässig und komfortabel durchzusetzen, empfiehlt es sich für Reisende also meist, sich an eines der hier verglichenen Fluggastportale zu wenden. Wann eine Flugverspätung oder ein Flugausfall konkret zur Entschädigung berechtigt, lässt sich deshalb am schnellsten und leichtesten mithilfe eines Online-Formulars prüfen. Jeder Anbieter stellt ein solches unverbindlich und kostenlos bereit.
Man muss einen Fluggastrechte-Dienstleister also nicht beauftragen, um zu erfahren, ob er im individuellen Fall einen Entschädigungsanspruch erkennt. Wie komfortabel die zur Verfügung gestellten Online-Formulare der unterschiedlichen Fluggastportale sind, thematisieren wir unter „Aufwand des Fluggastes“.
So arbeiten Fluggastportale
Alle Portale bieten geschädigten Fluggästen an, ihre Ansprüche aus der FluggastrechteVO gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Das ist deswegen nützlich, weil sich Airlines sehr häufig weigern, freiwillig die geschuldete Ausgleichsleistung zu zahlen.
Wer dagegen auf ein Fluggastportal zurückgreift, erlangt die ihm zustehende Entschädigung von bis zu 600 € abzüglich einer Provision, ohne sich selbst um die Durchsetzung kümmern zu müssen.
Trotz dieser ähnlichen Funktionsweise hören hier die Gemeinsamkeiten der Fluggastportale aber schon auf. Die verschiedenen Online-Anbieter zahlen Entschädigungen unterschiedlich zügig aus, berechnen für ihre Dienste unterschiedlich hohe Kosten und verlangen von Fluggästen unterschiedlich viel Mithilfe bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte. Wie sollen Flugreisende hier den Überblick behalten?
Qamqam hat die Angebote gegenübergestellt und hilft Ihnen, den für Sie besten Anbieter zu finden.
Eins vorab: Sämtliche uns bekannten Fluggastportale erbringen ihren Dienst erfolgsunabhängig. Das heißt: Keines der verglichenen Portale berechnet Fluggästen irgendwelche Gebühren, solange der Fluggast nicht auch seine Entschädigung erlangt. Vorschüsse muss der Nutzer nicht leisten. Stattdessen verrechnen alle Anbieter ihre Provision mit der Ausgleichszahlung an den Kunden.
Dabei bemessen fast alle Fluggastportale ihre Provision bzw. Servicegebühr als Prozentsatz des Betrages, in dessen Höhe der jeweilige Nutzer einen Flugentschädigungsanspruch hat. Berechnet ein Anbieter zum Beispiel eine Provision von 30%, dann meint das, dass er von einem Entschädigungsbetrag von 250€ als Bearbeitungsgebühren 75€ einbehält und die restlichen 175€ auszahlt. Von 600€ Entschädigung würden dementsprechend 180€ einbehalten und 420€ ausgezahlt.
Spannend ist aber die Frage: Was bleibt dem Nutzer jeweils bei den verschiedenen Fluggasthelfern unterm Strich?
Vergleich der Entschädigungshöhe der Fluggastportale
Portal | Entschädigung |
---|---|
EUclaim | max. 393,00€ |
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Provision: | |
Ø37,98% (inkl. MwSt.) | |
Ersatz-Pilot | max. 450,00€ |
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Provision: | |
25-29% (inkl. MwSt.) | |
FairPlane | max. 425,10€ |
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Provision: | |
≈ 29% (inkl. MwSt.) | |
Flug-Verspaetet.de | max. 390,00€ |
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Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
EUflight | max. 400,08€ |
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Provision: | |
33,32% (inkl. MwSt.) | |
Airhelp | max. 390,00€ |
|
|
Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
Compensation2Go | max. 392,00€ |
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|
Provision: | |
34,51% (inkl. MwSt.) | |
Flightright | max. 400,08€ |
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Provision: | |
23,8-52,36% (inkl. MwSt.) | |
Wir kaufen deinen Flug | max. 350,10€ |
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Provision: | |
41,65% (inkl. MwSt.) |
Dementsprechend zeigt sich 2024 bei der Höhe der Provision folgendes Bild: In den meisten Fällen zahlen Ersatz-Pilot und FairPlane die höchsten Entschädigungsbeträge aus und verlangen die geringste Gebühr. Sie sind die einzigen beiden Anbieter, die ihre Gebühren immer noch ziemlich konstant unter 30% der Höhe des Entschädigungsanspruchs halten und die restlichen über 70% davon ihren Kunden auszahlen.
Bei den größten Marken wie Flightright ist das die Ausnahme geworden. Wo – wie meistens – ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung nötig wird, verlangen Flightright und Airhelp meistens die Hälfte des Forderungswertes als Bearbeitungsgebühren. Nur in einfach gelagerten Fällen gegen kulante Airlines, die meist auch an ihre Kunden freiwillig Entschädigungen zahlen, berechnet Flightright heutzutage noch Gebühren von unter 30%. Airhelp behält bereits im günstigsten Fall mit Forderungseinzug ohne Gerichtsverfahren sogar 35% für sich.
Zwar waren Provisionen unter 30% der Forderungshöhe lange unter den Inkassoportalen der Regelfall. Historisch berechneten beispielsweise auch Flightright, EUclaim und Yource regelmäßig Bearbeitungsgebühren von unter 30%. Das hat sich aber in den letzten Jahren geändert. Die Mehrheit der Inkassoportale verlangt inzwischen in allen Fällen, in denen sie klagen müssen, zusätzlich zu einer Basisgebühr von meist 28-35% noch so genannte Anwaltszuschläge. Diese werden immer fällig, wenn das Fluggastportal den Entschädigungsanspruch einklagen muss. Das entspricht nach unserer Marktkenntnis dem Regelfall, wie die deutschen Amtsgerichte bestätigen. Und immer dann verlangen die meisten Inkasso-Dienstleister nunmehr noch eine „Anwaltszulage“ oder „Rechtsweggebühr“. Bei Airhelp und Yource beträgt diese zum Beispiel 15% des Entschädigungsanspruchs (inklusive Mehrwertsteuer). Bei Flightright sind es sogar 14% zuzüglich Mehrwertsteuer, also ~16,7% insgesamt. So verkürzt sich der Auszahlungsbetrag oft auf die Hälfte dessen, was Flugreisenden nach der Fluggastrechte-Verordnung zusteht.
Damit verkehrt sich immer mehr der Grundsatz zur Ausnahme, dass Inkasso-Dienste von Fluggästen eine niedrigere Provision verlangen als Sofortentschädiger wie Wir kaufen deinen Flug. Zwar stimmt es weiterhin, dass Wir kaufen deinen Flug für die Sofortentschädigung eine Provision von über 40% inklusive Mehrwertsteuer fordert. Von der gesetzlichen Entschädigungshöhe bei Langstreckenflügen (600 €) bleiben dem Kunden dort unterm Strich also lediglich ~ 350 €.
Überdurchschnittlich hohe Provisionen sind unter den Sofortentschädigern aber inzwischen die Ausnahme. Mittlerweile haben sowohl Ersatz-Pilot als auch EUflight als auch Compensation2Go ihre Bearbeitungsgebühren gesenkt. Diese liegen inzwischen regelhaft unter den Bearbeitungsgebühren von Flightright. Ersatz-Pilot erreicht sogar die Entschädigungshöhen von FairPlane, dem einzigen Inkasso-Dienstleister mit relativ niedriger Provision.
Es fällt auf, dass die Sofortentschädiger sichtlich bemüht sind, die Inkasso-Dienste wie Flightright und Airhelp ihres einstigen größten Verkaufsarguments zu berauben: der höheren Auszahlung. Mittlerweile muss man sagen, dass die Sofortentschädiger in 2024 nicht nur schneller zahlen als alteingesessene Inkasso-Portale wie Flightright, sondern auch mehr. Der Zustrom, dem sich Flightright gegenüber Alternativen dennoch erfreut, erklärt sich mehr denn je aus der Markenbekanntheit und ist nicht mit besseren Konditionen zu erklären.
Das ist keineswegs nicht selbstverständlich. Denn eigentlich haben Sofortentschädiger eher einen Grund, höhere Abstriche anzusetzen als Inkasso-Portale. Das erklärt sich daraus, dass Sofortentschädiger in Vorleistung treten. Sie müssen deshalb in ihren Gebühren das Ausfallrisiko einpreisen, das sich zum Beispiel mit der Insolvenz von Air Berlin, LATAM, Germania und Small Planet Airlines verwirklicht hat. Auch bleiben sie auf den Kosten der Entschädigung sitzen, wenn ein Anspruch im Einzelfall nicht durchgesetzt werden kann. Zum Beispiel, weil sich eine Airline entlasten kann, wenn sich herausstellt, dass ein Flugproblem auf höherer Gewalt beruhte.
Umso bemerkenswerter ist es, dass es gleichwohl die Inkasso-Dienste waren, die ihre Preise in den letzten Jahren angehoben haben. Eigentlich hätten sie dazu keinen Grund angesichts der längeren Wartezeit bis zur Auszahlung und des geringeren Risikos, das sie eingehen.
Denn bei Inkasso-Portalen verbleibt das Risiko eines Fehlschlags der Anspruchsverfolgung beim Kunden: Ein beauftragtes Unternehmen wie Flightright bricht hier schlichtweg die Durchsetzung ab und der Kunde geht leer aus. Inkasso-Unternehmen drohen an dieser Stelle deshalb außer dem Aufwand für die abzubrechende Rechtsverfolgung keine Kosten, sodass sie ihre Provision grundsätzlich enger zirkeln können.
Da jedoch kein einzelnes Unternehmen in allen Konstellationen die meiste Entschädigung zahlt und die geringste Provision verlangt, erreicht in der Rubrik Entschädigungshöhe zurzeit kein Unternehmen gegenüber den anderen eindeutig die unumstrittene Spitzenposition.
Volle fünf Sterne werden daher vorerst keinem Anbieter verliehen, um deutlich zu machen, dass selbst für die relativ Besten an der einen oder anderen Stelle noch etwas Luft nach oben besteht. Die Portale Ersatz-Pilot und Fairplane erreichen immerhin jeweils eine Bewertung von vier von fünf Sternen.
Airhelp, Compensation2Go, EUclaim, EUflight, Flightright, Flug-Verspaetet.de (Yource) und Wir kaufen deinen Flug erringen dagegen in Sachen Entschädigungshöhe jeweils nur drei Sterne.
Ein erheblicher Klassenunterschied zwischen den verschiedenen Anbietern besteht bei der Wartezeit ihrer Nutzer bis zur Auszahlung der Entschädigung. Man differenziert hier zwischen so genannten Inkasso-Dienstleistern und Sofortentschädigern.
Inkasso-Dienstleister wie Flightright, EUclaim und Fairplane zahlen erst aus, wenn sie die Entschädigungsforderung eines Fluggastes erfolgreich durchgesetzt haben. Gelingt die Durchsetzung außergerichtlich, dauert es bis zur Entschädigung gemessen am Kundenfeedback einige Wochen bzw. etwa einen Monat.
Des Öfteren weigert sich eine Airline aber, ohne Beanstandungen zu zahlen. Dann sind mindestens einige Monate Geduld gefragt, bis ein Gericht die Fluggesellschaft zur Zahlung verurteilt. Ist eine Klage im Ausland erforderlich oder das zuständige Amtsgericht überlastet, verzögert sich die Verfahrensdauer mitunter sogar auf über ein Jahr.
Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot und EUflight punkten mit Schnelligkeit. Sie gewähren Fluggästen direkt nach erfolgreicher Online-Prüfung einer Entschädigungsberechtigung die Auszahlung gegen Abtretung des Anspruchs.
Damit gehen sie gewissermaßen in Vorleistung und tragen das Risiko, dass sich der Anspruch des Nutzers am Ende doch nicht durchsetzen lässt — so wie etwa gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin. Behalten kann der Fluggast die unverzüglich gewährte Entschädigung so oder so. Wer Wert auf eine prompte Abwicklung und Auszahlung legt, dem kommen somit vor allem die Sofortentschädiger entgegen.
Entschädigungsdauer großer deutscher Fluggastportale im Vergleich
Portal | Dauer bis Auszahlung |
---|---|
Compensation2Go | 1-3 Tage |
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Ersatz-Pilot | 1-3 Tage |
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EUflight | 1-3 Tage |
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Wir kaufen deinen Flug | 1-3 Tage |
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Airhelp | Wochen bis Monate |
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EUclaim | Wochen bis Monate |
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FairPlane | Wochen bis Monate |
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Flightright | Wochen bis Monate |
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Flug-Verspaetet.de | Wochen bis Monate |
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Entsprechend erhalten die Sofortentschädiger Compensation2Go, Ersatz-Pilot, EUflight und Wir kaufen deinen Flug in der Kategorie „Dauer bis zur Entschädigung“ volle fünf Sterne. Schneller geht die Auszahlung eines Kunden nämlich kaum.
Die Inkasso-Dienste Airhelp, EUclaim, Fairplane, Flightright und Flug-Verspaetet.de verbuchen dagegen nur drei von fünf möglichen Sternen.
Interessante Zusatzinformationen
Übrigens: Mit der Auszahlungsdauer geht noch ein weiterer wichtiger Aspekt einher, nämlich die Auszahlungsgewissheit. Sagt ein Sofortentschädiger eine Zahlung zu, weiß der Kunde, dass sie in wenigen Tagen auf seinem Konto eingeht. Wenn dagegen ein Inkasso-Dienstleister eine Entschädigungsberechtigung als wahrscheinlich einstuft, bedeutet das noch nicht zwangsläufig bares Geld.
Es verbleibt zunächst das Restrisiko, dass die Durchsetzung des Anspruchs ganz oder teilweise scheitert. Das kommt zwar nur in der Minderzahl der Fälle vor. So verweisen die entsprechenden Inkasso-Portale darauf, in 97%-99% aller Streitigkeiten vor Gericht zu obsiegen.
Allerdings bedeutet das umgekehrt eben auch, dass in etwa jedem 50. Gerichtsverfahren die Verurteilung der Airline zu einer Zahlung misslingt. Hier gehen die Nutzer eines Inkasso-Dienstleisters leer aus, während sie bei einem Sofortentschädiger die Auszahlung behalten dürfen. Ebenso verhält es sich, wenn ein Fluggastportal nach Vertragsschluss schon vor der gerichtlichen Durchsetzung feststellt, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, etwa wegen der Insolvenz der Airline.
Apropos Insolvenz: Bei Fairplane und Flightright ergibt sich noch aus anderer Richtung ein Insolvenzrisiko. Da sich die Anbieter für die Dauer des Verfahrens die durchzusetzenden Ansprüche der Kunden übertragen lassen (so genannte Inkasso-Zession), werden sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen selbst ihrer Insolvenzmasse zugerechnet.
Zwar handelt es sich hierbei eher um eine abstrakte Gefahr, da die besagten Fluggastportale ausweislich der veröffentlichten Bilanzen der letzten Jahre durchgehend schwarze Zahlen schreiben. Berücksichtigen sollte man bei der konkreten Auswahl eines Anbieters dennoch, dass eine Inkasso-Zession im Fall der Insolvenz während des Verfahrens dazu führen kann, dass man seinen Anspruch an die Insolvenzmasse verliert.
Grundsätzliches
Im Prinzip brauchen alle Fluggastportale dieselben Angaben zu einem Flug, um mögliche Ansprüche zu prüfen und Fluggästen zu einer Entschädigung zu verhelfen. Die Entschädigungsberechtigung richtet sich nämlich immer nach der gleichen Rechtsordnung mit den gleichen Rechtsvoraussetzungen.
Die nötigen Angaben zur Fallerfassung muss naturgemäß der Fluggast liefern — ihm ist die Flugunregelmäßigkeit schließlich widerfahren, die potentiell zur Entschädigung berechtigt.
Daher ist auf den ersten Blick zu vermuten, dass der Mitwirkungsaufwand des Fluggastes bei allen Anbietern ähnlich hoch ist. Tatsächlich aber variiert der Mitwirkungsaufwand in Abhängigkeit davon, wie ausgefeilt die Webformulare sind, die der Dienstleister zur Fallerfassung nutzt. Fragt ein Fluggastportal weniger Angaben über ein Online-Formular ab, kann der Fluggast den Meldevorgang schneller abschließen.
Leider macht es die Prüfung eines konkreten Entschädigungsanspruches dann häufig erforderlich, bestimmte Daten — trotz Vorkontrolle im Online-Formular — telefonisch oder per E-Mail manuell zu erfassen.
Ob ein Fluggastportal eine besonders komfortable Dienstleistung erbringt, ist also wesentlich danach zu bemessen, wie stark das eingesetzte Webformular den tatsächlichen Mitwirkungsaufwand des Fluggastes reduzieren kann. Hier zeigen sich durchaus gewisse Unterschiede:
Komfort großer deutscher Fluggastportale im Vergleich
Portal | Nutzerkomfort |
---|---|
Ersatz-Pilot | Sehr hoch |
|
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Flightright | Sehr hoch |
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EUflight | Hoch |
|
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EUclaim | Hoch |
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FairPlane | Hoch |
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Airhelp | Okay |
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Compensation2Go | Okay |
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Flug-Verspaetet.de | Okay |
|
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Wir kaufen deinen Flug | Okay |
|
Besonders systematisch scheinen vor allem die Online-Formulare von Flightright (Inkasso-Dienst) und Ersatz-Pilot (Sofortentschädiger) die Angaben geschädigter Fluggäste abzufragen. Entsprechend nimmt der Abfrageprozess hier etwas mehr Zeit in Anspruch. Dafür sind im Regelfall am seltensten Rückfragen im Nachgang der Online-Prüfung zu erwarten.
Das liegt auch daran, dass sich gleichzeitig ein starker Rückgriff auf externe Datenbanken feststellen lässt, der vielfach manuelle Eingaben des Nutzers ersetzt. Mit dem Absenden des Online-Formulars hat der Nutzer meistens schon alles Nötige getan.
Bei anderen Anbietern wie Flug-verspaetet.de (Inkasso-Dienst) und Compensation2Go (Sofortentschädiger) nimmt der Online-Abfrageprozess weniger Zeit in Anspruch. Bestimmte Angaben sind hier von der Online-Prüfung ausgespart.
Dazu ein Beispiel: Compensation2Go und Wir kaufen deinen Flug erfragen online — soweit ersichtlich — nur Start- und Zielflughafen, nicht aber die Flugnummer. Auf Strecken, an denen täglich zwischen Start und Ziel mehr als ein Flug verkehrt, gestatten diese Informationen allein leider noch keine eindeutige Identifikation des betroffenen Fluges. Dies ist nur mit einer bestimmten Flugnummer möglich, die gesondert erfasst werden muss. In etlichen Fällen können solche Lücken im Zuge der Durchsetzung von Fluggastrechten nur durch die Rückfrage beim Geschädigten geschlossen werden.
Dem Kunden kann hieraus ein Mehraufwand entstehen: Die Rückfragen des Dienstleisters nehmen häufig mehr Zeit in Anspruch, als es das „Ankreuzen“ einer weiteren Checkbox im Online-Formular getan hätte. Eine Zwischenstufe in Sachen Komfort leistet das Prüfungssystem auf der Plattform von EUclaim. Etliche Werte zu einem Vorfall ermittelt der Anbieter bereits per Abfrage auf externen Datenbanken. So kann der Mechanismus beispielsweise erkennen, dass wegen eines Streiks oder eines schweren Unwetters ein Entschädigungsanspruch ausgeschlossen ist.
Vermutlich gelingt dies durch den Abgleich mit den Zahlen der sonstigen Flugunregelmäßigkeiten an den Orten von Start und Ziel und auf der Flugroute. Wo sich Ausfälle und Verzögerungen häufen, deutet dies meist zuverlässig auf Fälle höherer Gewalt hin und verkürzt die Prüfung. In diesem Punkt zieht EUclaim gleich mit den Online-Formularen von Flightright und Ersatz-Pilot.
Allerdings besteht noch nicht automatisch überall dort ein Anspruch, wo sich eine hinreichende Verzögerung feststellen und höhere Gewalt ausschließen lässt. So muss der Fluggast beispielsweise für die spätere (gerichtliche) Auseinandersetzung mit der Airline Reiseunterlagen hochladen. Dies ist bei der Erstanfrage auf der Plattform von EUclaim nicht direkt möglich (Stand: 07.08.2024).
Das Gleiche gilt für personenbezogene Umstände zum Fall, etwa das rechtzeitige Erscheinen am Flughafen oder eine Alternativbeförderung, über die keine allgemeine Flugdatenbank Auskunft geben kann, sondern nur die Person des Reisenden. Hier prüfen systematisch, soweit erkennbar, nur Flightright und Ersatz-Pilot schon im ersten Durchgang alle Gesichtspunkte.
Entsprechend erhalten die Fluggastportale Flightright und Ersatz-Pilot in der Kategorie „Aufwand des Fluggastes“ volle fünf Sterne.
Komfortabler scheint bisher kein Fluggastportal den Weg zu gestalten, den ein Fluggast gehen muss, um eine Ersatzzahlung zu beanspruchen. Die Dienstleister EUclaim, EUflight, Fairplane und Flug-Verspaetet.de bleiben leicht dahinter zurück und werden mit jeweils vier Sternen prämiert.
Im direkten Vergleich scheint die Entschädigung über Airhelp, Compensation2Go und Wir kaufen deinen Flug mit einem höheren Aufwand für den Fluggast verbunden. Sie erhalten in der Kategorie„Aufwand des Fluggastes“ jeweils drei von fünf möglichen Sternen.
Interessante Zusatzinformationen
Zu erwarten sind mögliche Rückfragen im Übrigen tendenziell eher bei den Inkasso-Diensten. Ergeben sich während des Rechtsstreits mit der Airline nämlich Rückfragen, muss sich der Fluggast ausführlich äußern. Andernfalls gefährdet er den Erfolg des Verfahrens und damit seiner Auszahlung. Bei Inkasso-Diensten wie Flightright erfolgt eine Auszahlung an den Fluggast schließlich erst am Ende der Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft, teilweise also erst nach deren Verurteilung.
Deshalb sind auf Bewertungsportalen hin und wieder Berichte von Kunden der Inkasso-Dienstleister zu finden, von denen im Zuge der Rechtsverfolgung verschiedene Erläuterungen und Unterlagen nachgefordert wurden.
Gesetzlich erforderlicher Extra-Aufwand bei EUclaim & Co.
Zu bedenken ist noch ein weiterer Aspekt, der das Verfahren bei EUclaim und einigen anderen Inkasso-Portalen mitunter zwangsläufig aufwändiger gestaltet. Verbleibt die Forderung beim Fluggast und soll das Unternehmen sie nur durchsetzen, tritt bei einem möglichen Gerichtsverfahren auch der Kunde selbst als Kläger auf. Natürlich übernimmt der Anbieter in diesem Fall die Verfahrenskosten.
Den Anwalt bevollmächtigt hingegen naturgemäß der Kläger, also der Fluggast, sofern er Inhaber seiner Fluggastrechte bleibt. Für die Anwaltsvollmacht verlangt § 80 S. 1 ZPO Schriftform.
Das bedeutet: Spätestens wenn ein Gerichtsverfahren zur Beitreibung der Entschädigung nötig wird, muss der Kunde eines Inkasso-Dienstes wie EUclaim händisch einen Vollmachtsvordruck unterschreiben und postalisch verschicken.
Aus diesem rechtlichen Umstand folgt, dass es überhaupt nur mithilfe einer Abtretung durchgehend möglich ist, den Aufwand des Kunden weitgehend auf das Ausfüllen des Online-Formulars zu beschränken. Hier ist der Kunde nämlich nicht Partei eines Gerichtsverfahrens; das entbindet ihn noch weitgehender von der Befassung mit der Rechtsverfolgung als bei der bloßen Beauftragung eines Rechtsanwalts, bei der der Fluggast unverändert als Kläger auftritt.
Somit punkten an dieser Stelle vor allem Sofortentschädiger wie EUflight und Ersatz-Pilot. Dadurch dass sie gegen eine Direktzahlung die Forderung übernehmen, bekommt hier der Fluggast von einem etwaigen Gerichtsverfahren nichts mit, da in diesem die Fluggastportale selbst die Rolle des Klägers übernehmen. Einen ähnlichen Vorteil nutzen auf Seiten der Inkasso-Portale, soweit ersichtlich, nur Airhelp und Flightright. Sie bedienen sich einer so genannten Inkasso-Zession und lassen sich Forderungen für die Dauer eines Rechtsstreits abtreten.
Grundsätzlich hat eine Abtretungslösung auch den Vorzug, dass eine Abtretung auch ohne besondere Form wirksam zustande kommt. Ganz ohne Förmlichkeit geht es in der Praxis allerdings doch nicht. Schließlich erfordert die Durchsetzung in aller Regel eine vom Kunden unterschriebene Bestätigung der Abtretung zu Beweiszwecken vor Gericht. Vom entsprechenden Zusatzaufwand kann unseres Wissens deshalb kein Anbieter seine Kunden entbinden.
Allgemeines
Bei den Kundenbewertungen erzielen alle Fluggastportale Spitzenergebnisse. Gemessen an den Erfahrungsberichten halten sämtliche Anbieter Wort und können den allermeisten Nutzern helfen. Besonders gute Bewertungen sichern sich dabei vor allem Sofortentschädiger.
Ausweislich ihres Feedbacks scheint diesen Dienstleistern besonders zugute zu kommen, dass sie Entschädigungen prompt auszahlen und Geschädigten Wartezeiten ersparen.
Unter den Inkasso-Portalen stechen mit Blick auf das Kundenurteil vor allem ein Anbieter hervor: EUclaim. Dem Unternehmen gelingt es aus Sicht der Nutzer am besten, die höhere Wartezeit mit vorbildlich freundlichem und transparentem Service während der Zeit zu kompensieren, die die Durchsetzung der Forderungen in Anspruch nimmt.
Kundenzufriedenheit großer deutscher Fluggastportale im Vergleich
Portal | Kundenbewertung |
---|---|
Ersatz-Pilot | 4,9/5 (Trustpilot) |
|
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EUflight | 4,96/5 (Ausgezeichnet.org) |
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EUclaim | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Airhelp | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Compensation2Go | 4,6/5 (Google) |
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FairPlane | 4,8/5 (Trustpilot) |
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|
Flightright | 4,8/5 (Trustpilot) |
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Flug-Verspaetet.de | 4,5/5 (Trustpilot) |
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Wir kaufen deinen Flug | 4,1/5 (Trustpilot) |
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Umgekehrt spiegeln gerade die Bewertungen von Inkasso-Dienstleistern wider, dass sich dort gelegentlich das Verfahren zur Durchsetzung einer Forderung hinauszögert und damit auch die Auszahlung.
Manche Kunden bemängeln außerdem, dass ihre Fälle anfänglich als aussichtsreich bewertet werden, später die Rechtsverfolgung aber abgebrochen wird, weil bei der Durchsetzung Schwierigkeiten auftreten.
Da Sofortentschädiger zu diesem Zeitpunkt bereits eine Zahlung an Kunden geleistet haben, erfahren sie im Vergleich an dieser Stelle keine Kritik. Allerdings liegt es in der Natur des Geschäftsmodells der Inkasso-Unternehmen, dass Kunden nach Beauftragung bis zur erfolgreichen Durchsetzung ein Restrisiko verbleibt.
Kosten tragen die Nutzer der Fluggastportale zwar auch in Inkasso-Modellen in keinem Fall. Ob sie tatsächlich eine Entschädigung erlangen, hängt allerdings weiterhin davon ab, ob Flightright & Co. Verfahren abbrechen oder verlieren.
Selten, aber überaus strapaziös sind ferner Prozesse gegen die Airlines, die vor Gericht bis in die Berufung führen oder sogar verloren gehen. An den Selbstaussagen und dem Kundenfeedback von EUclaim und den anderen Inkassodiensten kann man ablesen, dass in ca. 97-99% der Gerichtsverfahren Fluggastrechte erfolgreich durchgesetzt werden können. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass etwa jede fünfzigste Klage abgewiesen wird.
Hinzu kommen Fälle, in denen ein Inkasso-Dienstleister bereits bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Fluggastforderung feststellt, dass die Rechtsverfolgung wider Erwarten aussichtslos ist. Dann verliert der Dienstleister zwar keinen Prozess, beendet die Rechtsstreitigkeit aber dennoch vorzeitig ohne Ergebnis. Der Aufwand des Kunden mit der Beauftragung des Fluggastportals erweist sich hier als vergeblich. Dass sich dieses Risiko der erfolglosen Auseinandersetzung mit der Airline manchmal verwirklicht, fließt bei Inkasso-Diensten natürlich anteilig in die Erfahrungsberichte ein.
Sofortentschädiger ernten an diesem Punkt hingegen keine Kritik ihrer Nutzer. Eine Mehrleistung der Sofortentschädiger scheint auch aus Sicht ihrer Kunden gerade darin zu bestehen, dass sie Fluggästen die Gefahr einer erfolglosen Durchsetzung abnehmen und direkt ausbezahlen.
Vor diesem Hintergrund verdienen sich die Portale Ersatz-Pilot, EUflight und EUclaim in der Kategorie „Kundenbewertung und Erfahrung“ die vollen fünf Sternen.
Ziemlich zufrieden scheinen Fluggäste ferner mit den Dienstleistungen von Airhelp, Compensation2Go, Fairplane, Flightright, Flug-Verspaetet.de und Wir kaufen deinen Flug. Sie erhalten deswegen jeweils vier von fünf möglichen Sternen. Dies gilt übrigens, soweit uns bekannt, auch für die sonstigen Fluggastportale, die auf dem deutschen Markt aktiv sind.
Lediglich mit dem Service von refund.me scheint eine größere Zahl an Kunden nicht vollständig zufrieden. Entsprechend bringt es das Portal in der Kategorie „Kundenbewertung und Erfahrung“ nur zu zwei von fünf möglichen Sternen.
Besondere Kritikpunkte
Neben solchen eher strukturellen Vorzügen und Nachteilen der Fluggastportale ergeben sich aus den Bewertungen und Erfahrungsberichten der Kunden darüber hinaus noch eine Reihe konkreter Kritikpunkte gegenüber bestimmten Anbietern. Aufschluss hierüber gibt ein Blick auf die einzelnen Reviews auf Trustpilot und anderen Bewertungsplattformen.
Dauer bei Inkasso-Fluggastportalen
Kunden werfen Inkasso-Unternehmen und insbesondere Flightright gelegentlich vor, sie würden nur zaghaft Klagen anstrengen, stattdessen nur routinemäßig an Forderungen erinnern und der Airline dadurch kulanzweise mehrere Monate Zeit zur Bearbeitung der Ansprüche lassen.
Welchen Grund diese zögerliche Vorgehensweise hat, lässt sich nicht abschließend klären. Vielfach begründet die reine Arbeitsökonomie eine kulante Rechtsverfolgung. Denn solange erfahrungsgemäß zumindest in einem Teil der Fälle eine außergerichtliche Zahlung erfolgt, lohnt es sich für Inkasso-Unternehmen, diese abzuwarten. Direkt die gerichtliche Durchsetzung anzustrengen, hieße nämlich oftmals, unnötigerweise den ungleich aufwendigeren Weg zu wählen — und zwar ohne, dass Kunden hiervon profitieren. Denn ein angerufenes Gericht fällt sein Urteil erfahrungsgemäß frühestens nach drei Monaten; höchstens bei einem vorherigen Anerkenntnis der Gegenseite kann es zügiger gehen, aber auch nicht gravierend schneller.
Zahlt die Fluggesellschaft in der Zwischenzeit freiwillig, erhält auch der Fluggast seine Auszahlung im Vergleich schneller, als wenn ein Verfahren angestrengt worden wäre. Ärgerlich ist das Zuwarten natürlich für all solche Kunden, bei denen eine außergerichtliche Klärung ausbleibt. Hier addiert sich das vergebliche Zuwarten zur ohnehin anfallenden Dauer eines Gerichtsverfahrens.
Fest steht allerdings auch: Für Inkasso-Unternehmen sind Verfahrensverzögerungen weniger unangenehm als für Fluggäste, die auf ihre Entschädigung warten. Das dürfte zumindest für Unternehmen gelten, die Verzugszinsen einbehalten und nicht an ihre Kunden weitergeben. Je länger sich eine Entschädigung hinauszögert, desto höhere Verzugskosten können nämlich abgerechnet werden. Bei Sofortentschädigern stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Verzugszinsen nicht: Die Auszahlung des Kunden erfolgt schließlich unverzüglich nach der Beantragung.
Flüge mit Start und Ziel außerhalb Deutschlands bei Sofortentschädigern
Kleinere und jüngere Fluggastportale sind in der Regel noch keine Kooperationen mit Partnerkanzleien im EU-Ausland eingegangen. Solche braucht es allerdings, um Fluggastrechte auch dann durchzusetzen, wenn weder der Start- noch der Zielflughafen in Deutschland liegt und ein deutscher Gerichtsstand damit ausscheidet. Gerade bei Sofortentschädigern sind deshalb Direktzahlungen nur dort zuverlässig möglich, wo ein entschädigungsberechtigter Flug in Deutschland startete oder landete.
Der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot zeigt immerhin direkt zu Beginn einer Prüfung an, ob für eine bestimmte Flugverbindung eine Entschädigung ausscheidet. Bei anderen Sofortentschädigern wie EUflight und Compensation2Go sortiert dagegen nicht schon die Online-Prüfung lückenlos Fälle aus, die nicht bearbeitet werden können. Dies führt bei Kunden zuweilen zu Ernüchterung, weil sie das Formular letztlich umsonst vollständig ausfüllen.
Qamqam verzichtet an dieser Stelle bewusst auf eine klare Empfehlung. Die zusammengetragenen Daten sollen Fluggäste vielmehr in die Lage versetzen, selbstständig einen passenden Dienstleister auszuwählen.
Natürlich gelten die oben wiedergegebenen allgemeinen Eckdaten der Angebote der Fluggastportale nicht pauschal für jeden Fall. Daher hat Qamqam ein kostenloses Prüfungsformular entwickelt, das anhand der Flugdaten für konkrete Verspätungen und Ausfälle individuell prüft, welches Fluggastportal zu welchen Konditionen Entschädigungen anbietet.
Kam es auf Ihrem Flug zu Unregelmäßigkeiten? Dann nutzen Sie das kostenlose Vergleichsmodul gerne, um nachzuschauen, welcher Anbieter Ihnen am besten zu einer Ausgleichszahlung verhelfen kann.
Was steht Fluggästen neben einer Entschädigung zu?
Den wenigsten Fluggästen ist bekannt, dass die europäische FluggastrechteVO nicht bloß zu pauschalen Entschädigungen berechtigt. Tatsächlich sind die Airlines verpflichtet, die Unannehmlichkeiten geschädigter Fluggäste auch auf anderem Wege zu lindern.
So muss die Airline zusätzlich für die Unterbringung in einem Hotel und den Transfer aufkommen, wenn ein Flug ausfällt oder sich bis zum Folgetag verspätet. Ein Anspruch auf Verpflegung besteht schon bei einer Verspätung von zwei Stunden.
Ihr Gepäck ging verloren oder es sind sonstige bezifferbare Schäden entstanden? Auch für diese Fälle normieren das Montrealer Übereinkommen und das deutsche Schuldrecht möglicherweise Ansprüche gegenüber der Airline. Qamqam hat zusammengetragen, was Geschädigten neben einer Ausgleichszahlung zusteht. Einen Gesamtüberblick zu Ihren Rechten bei Flugverspätung bietet dieser Beitrag.
Unter welchen Voraussetzungen ein Passagier bei Ausfall oder Verspätung Anspruch auf Flugentschädigung nach der FluggastrechteVO hat, zeigt diese Komplettübersicht zum europäischen Recht auf Flugentschädigung.
Außerdem bestätigte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. März 2018, dass eine Fluggesellschaft mit ihren AGB die Rückerstattung des Buchungspreises nur insoweit wirksam ausschließen kann, wie sie zumindest Steuern und Gebühren zurückgewährt, die nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen (Az.: X ZR 25/17). Dies gilt sowohl bei Stornierung der Buchung als auch bei einer Annullierung eines Fluges. Ganz gleich also, warum Sie Ihren Flug nicht angetreten haben: Sie können zumindest die anteilige Erstattung des gezahlten Flugpreises verlangen.
Des Öfteren sind Fluggesellschaften aber diesbezüglich ebenfalls nicht bereit, die Rückzahlung ohne Weiteres vorzunehmen. Unterstützung leisten genau hier jedoch die RightNow GmbH mit Sitz in Düsseldorf mit ihrem Startup Geld-für-Flug sowie die Fluggastportale Myflyright und Ersatz-Pilot. Die Ticketerstattungsdienste der verschiedenen Unternehmen haben wir in einem gesonderten Vergleich der Angebote bei eigener Stornierung eines Fluges gegenübergestellt.
Autor: Andreas Kieschle
Den vorstehenden Beitrag verfasste Andreas Kieschle. Er ist für das das Vergleichsportal Qamqam seit 2019 als Redakteur tätig. Hierbei wertet er häufig die Konditionen ausgewählter Legal Tech Unternehmen aus und stellt sie mit denen von Konkurrenten gegenüber. Der vorliegende Beitrag wurde zuletzt am 07.08.2024 aktualisiert.
Sonstige Anbieter
In der Branche der Flugentschädigung gibt es neben den großen Fluggastportalen auch weitere Anbieter, für die Qamqam keine ausführlichen Testberichte angefertigt hat. Der nachfolgende Abschnitt stellt sie dennoch kurz vor und bewertet sie hinsichtlich ihrer Seriosität sowie dazu, ob sie sich als Alternativen zu den etablierteren Anbietern für Kunden lohnen. Thematisiert werden neben der Höhe ihrer Provision unter anderem der Eindruck ihrer Webseiten und Anzeichen auf die vorhandene IT-Infrastruktur zur Bearbeitung von Kundenanfragen. Von dieser hängt nämlich maßgeblich ihre Leistungsfähigkeit ab.
flugrecht.de (Inkasso-Portal)
Flugrecht.de ist kein ganz kleiner Anbieter, hat aber spätestens durch den Zukauf durch Flightright merklich seine Eigenständigkeit eingebüßt. Flugrecht.de bietet seitdem die gleiche Provisionshöhe wie Flightright. Flightrights Online-Prüfsystem wurde auf flugrecht.de nahtlos übernommen und in die Webseite integriert.
Ansonsten ist im Erscheinungsbild der Seite vordergründig alles beim Alten geblieben. Damit geht einher, dass die Homepage nur wenig optimiert wurde. Lange Ladezeiten und ein etwas sperriges Layout in der Mobilversion schränken die Nutzerfreundlichkeit ein.
Fazit: Flugrecht.de scheint keinen besseren oder offensichtlich abweichenden Service als die Muttergesellschaft Flightright zu bieten. Wem das Leistungspaket zusagt, könnte also auch direkt das „Original“ wählen.
flug-erstattung.de (Hybrid-Modell für Sofortentschädigung & Inkassoleistungen)
Ein kleinerer Anbieter auf dem Markt der Fluggastentschädiger ist die The Flight-Refund GmbH mit Sitz in Aachen (erreichbar unter www.flug-erstattung.de). Angeboten werden für Flugunregelmäßigkeiten wahlweise Sofortentschädigung oder eine zeitverzögerte, aber dafür höhere Entschädigung nach einem Inkasso-Verfahren. Entscheidet sich der geschädigte Fluggast für die Inkasso-Variante, verlangt das Portal im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 28 % zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Fluggast erhält also maximal 400 €, sofern er gewillt ist, die Wartezeit von einigen Wochen bis Monaten in Kauf zu nehmen. Was demgegenüber die Sofortentschädigung kostet und ob sie überhaupt noch angeboten wird, ergibt sich nicht eindeutig aus den Angaben auf der Webseite des Fluggastportals (Stand: 07.08.2024).
Der Anbieter flug-erstattung.de kann in der Höhe der Auszahlungen mithin nicht mit größeren Fluggasthelfern wie FairPlane oder Ersatz-Pilot mithalten. Die Auszahlungsdauer beträgt nach eigenen Angaben maximal 48 Stunden, was dem Marktstandard der übrigen Sofortentschädiger entspricht. Ungewiss ist indes, ob der Anbieter diese Konditionen in der Praxis auch verlässlich durchhalten kann: Außer einigen selbst auf der Seite eingestellten „Testimonials“ mangelt es dem Anbieter nämlich bisher an Kundenbewertungen auf unabhängigen Portalen wie Trustpilot. Ferner widersprechen sich die Angaben auf flug-erstattung.de dazu, ob die Entschädigungszahlungen direkt nach Antragstellung geleistet werden oder erst nach erfolgreicher Durchsetzung. Damit fehlt ein wesentlicher Indikator für die Zuverlässigkeit.
Auch das Online-Abfragesystem von flug-erstattung.de weckt Zweifel daran, ob der Anbieter seine Konditionen wirklich zuverlässig im Sofortentschädigungsmodell anbieten kann. Denn ohne Anschluss externer Datenbanken als Voraussetzung für die weitreichende Automatisierung der Fallabwicklung drohen zusätzliche Personalkosten, die rasch die Provision aufzehren. Daher scheint es plausibel, dass sich der Anbieter entweder auf die Abwicklung relativ leicht verwertbarer Forderungen beschränken muss oder seine Konditionen spätestens bei größeren Kundenzahlen nicht beibehalten kann. Insgesamt bleibt deshalb zunächst abzuwarten, wie sich der Anbieter entwickelt.
claimflights.de (Hybrid-Modell für Sofortentschädigung & Inkassoleistungen)
Im Geschäft der Fluggastentschädiger findet sich weiterhin die Claimflights GmbH mit Sitz in Buesingen (erreichbar unter www.claimflights.de). Für seine Dienste verlangt Claimflights eine Provision in Höhe von 22,5 % zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer Entschädigungssumme von 600 € erhält der Fluggast demnach 439,35 €. Die Höhe der Auszahlungen liegt über dem Durchschnitt der größeren Deutschen Fluggastportale.
Für Forderungen bei Flügen, bei denen Claimflights in der Vergangenheit eine Forderung durchgesetzt hat, kann dem Kunden auch eine Sofortentschädigung angeboten werden. Der Aufpreis für eine Sofortentschädigung beträgt 20 Euro. Während die Auszahlungsdauer im Inkasso-Verfahren einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann, gelingt sie im Modell „Sofortentschädigung“ binnen kurzer Zeit. Dieses Sonderangebot dürfte allerdings nur für wenige Flüge gelten, weil Claimflights offenbar nur wenige Fälle bearbeitet: Obwohl das Portal Nutzer zur Abgabe von Kundenbewertungen einlädt, kamen zwischen Januar 2023 und März 2024 gerade einmal 15 neue Kundenbewertungen auf Trustpilot zusammen. Auch wenn die Gesamtzahl der Nutzer höher liegen dürfte, deutet die geringe Menge an Erfahrungsberichten auf einen überschaubaren Kundenkreis hin. Unter den wenigen Kundenbewertungen findet sich vergleichsweise oft zudem die Kritik, dass auch viele klare Fälle nicht zur Bearbeitung angenommen werden und selbst bei Annahme nicht transparent kommuniziert wird, ob und wie Forderungen verfolgt werden.
aviclaim.de (Inkasso-Portal)
Zu den sonstigen Anbietern zählt auch das niederländische Unternehmen Aviclaim mit deutscher Zweigstelle in Essen (erreichbar unter www.aviclaim.de). Von dem Inkassodienstleister erhält der Fluggast erst nach erfolgreicher Durchsetzung seines Anspruchs gegen die Airline eine Entschädigungszahlung. Aviclaim berechnet bei erfolgreichem Verlauf des Verfahrens eine Provision von 35 % (Stand: 07.08.2024). Dies ergibt sich aus den Angaben im FAQ von Aviclaim. Bei einer Entschädigungssumme von 600 € erhält der Fluggast demzufolge 390 €.
Im Vergleich zu den etablierten Anbietern liegt Aviclaim damit unter dem Durchschnitt der Auszahlungshöhe. Zudem kann die Auszahlungsdauer zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten dauern, abhängig von der Zahlungsbereitschaft der jeweiligen Fluggesellschaft.
Erklären lässt sich dies mit dem scheinbar eingeschränkten Automatisierungsgrad des Services und damit einhergehenden höheren Personalkosten: Aviclaim scheint bei der Fallüberprüfung potenzieller Mandanten auf eine vollumfängliche automatische Abfrage von Flugdaten aus einer Flugdatenbank zu verzichten. Mutmaßlich vertraut das System bei der Überprüfung einer Flugunregelmäßigkeit auf die Eingaben des Nutzers. Jeder potenzielle Fall muss deshalb vermutlich manuell nachbearbeitet werden, da die Angaben des Fluggastes zunächst zu überprüfen sind, ehe es überhaupt zu einem Vertragsschluss und zur Verfolgung des Anspruchs kommen kann.
Weiterhin wird dem Fluggast erst nach der Eingabe aller persönlichen Daten und dem Hochladen der notwendigen Dokumente die Höhe der konkreten Entschädigungszahlung mitgeteilt. Andere Fluggastentschädiger weisen in diesem Punkt ein wesentlich transparenteres und insofern kundenfreundlicheres Erscheinungsbild auf. Die Entschädigungssumme steht häufig bereits nach der Eingabe der Flugdaten und wenigen Klicks fest. Fragwürdig sind zudem die Angaben über die Kundenzufriedenheit bei der Nutzung des Portals Aviclaim. Laut eigenen Angaben liegt die durchschnittliche Bewertung dieses Anbieters bei 9,3 von 10 Sternen (Stand: 07.08.2024). Es sind allerdings keine Angaben zu unabhängigen Bewertungsportalen wie beispielsweise Trustpilot zu finden; die Wiedergabe der „durchschnittlichen Bewertung“ verlinkt nicht zu einer externen Rezensionsseite.
TrustFly (Inkasso-Portal)
Als weiterer Anbieter ist die TrustFly GmbH zu nennen mit Sitz in Hamburg (erreichbar unter www.trustfly.de). Stand 24.04.2024 ist die Domain allerdings bereits nicht mehr erreichbar. Als man die Webseite noch besuchen konnte, fanden sich dort jedoch zumindest folgende Konditionen: Nur im Erfolgsfall und nach der Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft kehrte dieser Inkasso-Dienstleister an seine Kunden eine Entschädigung abzüglich der Provision von 22 % zzgl. Mehrwertsteuer aus. Somit erhielt der Fluggast bei einer Entschädigungssumme von 600 € eine Auszahlung von 442,92 €. Damit konnte der Anbieter durchaus Schritt halten mit den etablierten Fluggastportalen. Daneben reduzierte der automatische Zugriff auf eine Flugdatenbank den Arbeitsaufwand, was das Portal wettbewerbsfähig zu den Branchenprimi erscheinen ließ. Dass das Fluggastportal jedoch mittlerweile seinen Betrieb eingestellt hat, spricht dafür, dass die Konditionen nicht langfristig wirtschaftlich angeboten werden konnten.
Als Zusatzservice bot TrustFly ferner die Durchsetzung der Erstattung von weiteren Leistungen wie beispielsweise Hotelübernachtungen, für die eine Airline unter Umständen ebenfalls einstehen muss. Allerdings können diese Kosten häufig auch durch Fluggäste selbst geltend gemacht werden – häufig gelingt dies im Nachgang der Durchsetzung der Entschädigungspauschale mithilfe eines Dienstleisters einfacher. Qamqam hat im Übrigen eine Übersicht der Rechte bei Flugverspätung angefertigt. Unter dem Abschnitt Lösung für sonstige Rechte bei Flugverspätung weiterführende Informationen zur eigenständigen Rechtsverfolgung finden. Während der Extra-Service von TrustFly, die Auszahlungsdauer von einigen Wochen bis Monaten vermutlich weiter erhöht, bietet er geschädigten Fluggästen nur einen geringen Mehrwert.
Dem Fluggastportal TrustFly fehlt es zudem an einem verlässlichen Indikator für die Kundenzufriedenheit. Auf der Website findet der Nutzer keinen Verweis auf etablierte Bewertungsportale wie beispielsweise Trustpilot; welche Erfahrungen Kunden mit den Anbietet gemacht haben und wie zuverlässig sie den angebotenen Dienst einstufen, lässt sich so nicht nachvollziehen. Diese fehlende Transparenz erschwerte eine umfassende Bewertung. Insgesamt erweckte TrustFly insofern mitunter einen zweifelhaften Eindruck. Die vergleichsweise geringe Provision war für das Massengeschäft bei dem mittelmäßigen Automatisierungsgrad letztlich kaum zu halten. Auch die mangelnde Offenlegung der Kundenmeinungen wirkt tendenziell unseriös.
captain-frank.com (Inkassoportal)
Die Captain Frank GmbH mit Sitz in München ist ebenfalls in der Branche der Fluggastentschädigung tätig (erreichbar unter www.captain-frank.com). Angeboten wird für Flugunregelmäßigkeiten mittlerweile nur noch eine zeitverzögerte, Entschädigung im Inkasso-Verfahren. Dabei berechnet der Anbieter eine Provision in Höhe von 30 % zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer Entschädigungssumme von 600 Euro erhält der Fluggast somit eine Entschädigung von 385,80 € nach erfolgreicher Durchsetzung.
Im Vergleich zu etablierten Portalen liegt dieser Betrag unter dem Durchschnitt. Ein Sofortentschädigungsprodukt wurde früher einmal angeboten, dann aber spätestens 2023 eingestellt. Ungefähr zur gleichen Zeit erhöhte der Anbieter seine Provision auf den jetzigen Wert, ähnlich wie inzwischen auch andere größere Inkasso-Dienstleister (Stand: 24.04.2024).
Zusätzlich zur Flugentschädigung ermöglicht es das Fluggastportal Captain Frank auch, Zusatzkosten wie beispielsweise Taxirechnungen einzufordern. Allerdings können Fluggäste diese Kosten ohne übermäßigen Aufwand auch selbst durchsetzen. Qamqam bietet dazu eine Übersicht der Rechte bei Flugverspätung. Unter dem Abschnitt Lösung für sonstige Rechte bei Flugverspätung führen wir näher aus, wie Fluggäste ihre übrigen Ansprüche mit überschaubarem Aufwand selbst verfolgen können. Captain Frank bietet somit einen Service an, der die Auszahlungsdauer womöglich erhöht, den Fluggästen dafür aber nur einen geringen Mehrwert verschafft.
Als Pluspunkt zu werten ist aber, dass das Fluggastportal Captain Frank Rezensionen des Portals Trustpilot einbindet, um die Kundenzufriedenheit zu veranschaulichen. Allerdings ist die geringe Zahl der Rezensionen (bislang ca. 250 zum 07.08.2024) nur wenig aussagekräftig. Dies gilt insbesondere, weil sie offenbar eine Vielzahl verschiedener Dienste betreffen (z.B. auch Corona-Erstattungsangebote).
So tragen die überdurchschnittlich hohe Provision trotz geringem Automatisierungsgrad dazu bei, dass wenigstens vorläufig der Eindruck entsteht, dass das Angebot von Captain Frank hinter den Konkurrenten zurückbleibt, die obere Plätze in unserem Ranking belegen.
tom-zahlt.de (Sofortentschädiger)
Zu den sonstigen Anbietern rechnen wir im Übrigen die TomZahlt.de GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (erreichbar unter www.tom-zahlt.de). Deren Domain ist inzwischen nicht mehr erreichbar. Es ist auch unklar, ob das darauf befindliche Angebot bis zur Abschaltung ernst gemeint war. Als Sofortentschädiger wollte dieses Portal unmittelbar nach der Prüfung des Falls die Entschädigung innerhalb weniger Tage an den jeweiligen Fluggast zahlen. Dabei wurde eine Provision von 25 % zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Bei einer Entschädigungssumme von 600 € hätte der Fluggast folglich 421,50 € erhalten. Die Auszahlungshöhe lag demnach regelmäßig unterhalb der Provision der meisten anderen Portale – vielleicht einmal abgesehen von FairPlane und Ersatz-Pilot.
Die TomZahlt.de GmbH schien gleichwohl auf eine automatische Abfrage von Flugdaten aus einer externen Flugdatenbank zu verzichten. Jeder Fall musste demnach mutmaßlich händisch überprüft werden. Die Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwands war bei großer Fallzahl wirtschaftlich kaum tragfähig. Es schien daher schon länger fraglich, ob Portal für das Massengeschäft tauglich war.
Es fehlte außerdem an der Zusammenarbeit mit einem seriösen Bewertungsportal, auf dem Kunden ihre Erfahrungen mitteilen konnten. Insgesamt wirkte die Website dieses Anbieters minimalistisch. Ein geschädigter Fluggast fand nur wenige Zusatzinformationen, was neben fehlender Kundenbewertungen von der Nutzung abhalten könnte.
Mit der Abschaltung der Webseite tom-zahlt.de hat sich diese Fluggastportal jedenfalls endgültig als Alternative erledigt.
refund.me (Inkasso-Portal)
Ein weiterer Anbieter auf dem Markt der Fluggastentschädiger war bis 2023 die refund.me GmbH mit Sitz in Potsdam (erreichbar unter www.refund.me). Nur im Erfolgsfall zahlte dieser Inkasso-Dienstleister an den Fluggast eine Entschädigung abzüglich seiner Provision von 25 % zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einem nominellen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 600 € blieben dem Fluggast unterm Strich maximal 421,50 €. Im Vergleich zu den etablierten Anbietern lag die refund.me GmbH damit über dem Durchschnitt. Inzwischen können aber keine Fälle mehr über die Webseite eingereicht werden (Stand 24.04.2024).
skycop.com (Inkasso-Portal)
Die Sykcop.com Ltd. ist ein litauischer Anbieter für Fluggastentschädigungen (erreichbar unter www.skycop.com). Der Inkassodienstleister überweist dem Fluggast nur im Erfolgsfall seine Entschädigungszahlung. Skycop berechnet dabei laut Preisliste für jede gelungene Rechtsverfolgung eine Provision von 44% (Stand: 07.08.2024). Von einer Entschädigungssumme von 600 € verbleiben dem Fluggast demzufolge 334 €. Im Vergleich zu den etablierten Anbietern liegt Skycop damit erkennbar hinter dem Durchschnitt. Die Auszahlungsdauer beträgt zudem laut eigenen Angaben üblicherweise zwölf Wochen.
Skycop scheint bei der Fallüberprüfung auf die automatische Abfrage von Flugdaten aus einer Flugdatenbank zu verzichten. Dies mag die verhältnismäßig hohe Provision erklären und hat noch einen weiteren Nachteil für Nutzer: Es sind bedeutend mehr Angaben zu leisten.
Bei Trustpilot veranschaulichen mittlerweile ca. 4.000 Bewertungen Aufschluss über die durchwachsene Kundenzufriedenheit (Stand: 07.08.2024). Die Durchschnittsbewertung bei der letzten Überprüfung lag bei 3,3 von 5 Sternen. Die Rezensionen lassen auf erhebliche Kommunikationsdefizite schließen: Etwa zehn Prozent der Rezensenten bemängeln ausbleibende Rückmeldungen. Das scheint für eine Überforderung des Anbieters bei verstärktem Kundenandrang zu sprechen. Der professionelle Eindruck der Website kann daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass Skycop mutmaßlich Schwierigkeiten hat, große Fallzahlen zuverlässig abzuwickeln. Der anfallende Arbeitsaufwand aufgrund der fehlenden IT-Infrastruktur ist bei steigenden Anfragen der Fluggäste scheinbar kaum realisierbar. Insgesamt erweckt Skycop daher einen wenig wettbewerbsfähigen Eindruck im Vergleich zu den etablierten Fluggastportalen.